Bürgerinformationsveranstaltung der BfM - Ein Einblick in den Haushalt der Stadt Meckenheim
Ist der Haushalt 2025/2026 in der vorliegenden Form überhaupt zustimmungsfähig/genehmigungsfähig?
Um den Informationsbedarf bezüglich des anstehenden Haushalts der Stadt Meckenheim nachzukommen, hatten die Bürger für Meckenheim (BfM) zur öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung eingeladen. In der mit regem Interesse besuchten Veranstaltung referierte vor der Diskussionsrunde der Bund der Steuerzahler (BdSt) u.a. über die Finanzsituation und auch über den Doppelhaushalt 2025/2026 in Meckenheim.
Zur Vorbereitung dieser Veranstaltung hatten sich bereits Ende Dezember Mitglieder der BfM zu einer Wochenendtagung getroffen. Zu dieser Zeit hatte der Bürgermeister, entgegen seinen zuvor gemachten Ankündigungen, den Haushalt noch nicht im Rat eingebracht.
Festzuhalten ist, dass sich viele Aussagen des BdSt mit denen der BfM und den Bürgerinnen und Bürgern decken. Die Anregungen haben die BfM mit in eine erste Haushaltsklausur am 15. Februar genommen.
Ein erstes Zwischenfazit zieht die BfM.
Der Haushalt ist derart "auf Kante genäht", dass man die Kante schon nicht mehr sehen kann. Es ist dringend erforderlich, dass viele Ansätze im Rat zu diskutieren und zu hinterfragen sind. Aus diesem Grund wird die BfM schon jetzt erste schriftliche Anträge stellen. Die Verwaltung will z.B. mit Verlustvorträgen den Haushalt unscharf genehmigungsfähig machen, um – so scheint es - unter anderem die Haushaltssicherung zu umgehen. Eine bürgerfreundliche Grundsteuer-Differenzierung für Wohnen und Gewerbe wird nicht gewollt. Das führt dazu, dass die Grundsteuer B in den nächsten Jahren überproportional ansteigen wird. Auch nicht gewollt ist die Einführung der Grundsteuer C auf baureife Grundstücke, die über viele Jahre brach liegen und vermuten lassen, dass diese als Spekulationsobjekte genutzt werden. Eindeutig ist für die BfM, dass eine Verdoppelung der Grundsteuer-B innerhalb von 6 Jahren für viele Bürger nicht tragbar ist (2022 waren es 571 Prozentpunkte, 2024 und 2025 sind es 895 und 2028 solle der Hebesatz auf 1.100 Prozentpunkten steigen).
Auffallend ist, dass diverse "Themen" (= angedachte Belastungen für die Bürgerschaft) aus dem Kommunalwahljahr 2025 herausgehalten werden (z.B. 2025 wird die Grundsteuer B nicht erhöht). Für die BfM hat das nichts mit Transparenz und Bürgerfreundlichkeit zu tun.
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Referent für Haushalts- und Finanzpolitik Philipp Spengler und BfM-Vorsitzender Eduard Becker | Fraktionsvorsitzender Ralf Diekmann und BfM-Vorsitzender Eduard Becker |
Die Stadt Meckenheim hat insbesondere ein Ausgabeproblem – z.B. Verwaltungsapparat etc. . Dennoch könnte auch die Einnahmeseite verbessert werden; beispielhaft durch eine Optimierung des Unternehmerparks. Zudem würden die Millionen an Erschließungskosten wieder eingespielt werden. Auch wenn der Rat demnächst den Doppelhaushalt 25/26 verabschieden würde, könnte er von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt werden. Zurzeit hat die Stadt nur den Entwurf Jahresabschluss 2022 erarbeitet, der für die Genehmigung des Haushalts 2023/2024
notwendig war. Dieser wiederum wurde erst im September 2024 erteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt befand sich Meckenheim in der vorläufigen Haushaltsführung
Vor dem Hintergrund der Komplexität des Haushaltsplans (mehrere hundert Seiten Zahlenmaterial) und um ihrer Verantwortung, ihrem Transparenzgebot gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden, hat die BfM eine weitere Haushaltsklausur beschlossen. Die BfM wird auch in den Haushaltsberatungen dem eigenen Anspruch gerecht, die Bürgerschaft alle Informationen transparent zur Verfügung zu stellen und sie in eine Meinungsbildung einzubeziehen. Zusätzlich sind die BfM immer für Fragen, Anregungen und Mitgestaltung aufgeschlossen; sei es in den Fraktionssitzungen oder über www.bürger-für-meckenheim.de
Pressemitteilung: Wählervereinigung Bürger für Meckenheim - BfM