Die BfM informiert über den Werkeausschuss
Der Rat der Stadt Meckenheim und die Ausschüsse
In allen Städte und Gemeinden, welche die Wasserversorgung ihrer Bevölkerung in eigener Regie durchführen und diese Aufgabe nicht an eine privatrechtliche Gesellschaft ausgelagert haben, gibt es einen Stadtwerkeausschuss.
Viele Stadtwerke bieten neben der Wasser- auch noch die Stromversorgung an. In Meckenheim beschränken sich die Aufgaben der Stadtwerke auf die Wasserversorgung sowie die Straßenbeleuchtung. Hier ist es ihre Aufgabe, die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Trinkwasser sowie eine dauerhaft funktionierende Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sicher zu stellen.
Die Stadtwerke stehen immer dann im besonderen Fokus der Öffentlichkeit, wenn es z.B. zu einem Rohrbruch im Wassernetz kommt. Um hier schnell reagieren zu können, unterhalten sie einen ständigen Bereitschaftsdienst, der in solchen Fällen kurzfristig tätig wird.
Die Stadtwerke gehören nicht zur sogenannten „Kernverwaltung“, für die das kommunale Haushaltsrecht Anwendung findet. Sie sind stattdessen ein sogenannter „Eigenbetrieb“, der nach der Eigenbetriebsverordnung arbeitet. Wirtschaftlich ist er selbständig und bucht nach kaufmännischem Recht. Demzufolge hat er auch einen eigenen Haushalt, den Wirtschaftsplan, den der Rat beschließt.
Der Werksausschuss hat die Aufgabe, diesen Wirtschaftsplan zu beraten und damit den Ratsbeschluss hierzu vorzubereiten. Daneben obliegt ihm die Prüfung der Jahresabschlüsse. Eine weitere wichtige Funktion übt er aus, indem er die notwendigen Auftragsvergaben der Stadtwerke prüft und beschließt.
Aufgrund seiner besonderen Aufgaben gehört dieser Ausschuss zu den Ausschüssen, die sehr unpolitisch arbeiten. Er nimmt insoweit unter allen Ratsausschüssen eine besondere Stellung ein.