Die BfM informiert über den Wahlprüfungsausschuss
Der Rat der Stadt Meckenheim und die Ausschüsse
Der Rat der Stadt Meckenheim hat nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes auch einen Wahlprüfungsausschuss gewählt. Dieser hat folgende Aufgaben:
Nach der Bekanntgabe eines Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss hat jeder Bürger innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahl oder eines Teils der Wahl zu erheben, sofern er eine Entscheidung über sein Vorbringen für erforderlich hält. Der Wahlprüfungsausschuss entscheidet dann darüber, ob solche Einwendungen begründet sind, weil die Beanstandung auf das Wahlergebnis von entscheidendem Einfluss gewesen ist. Ist dies der Fall, wird der betroffene Teil der Wahl neu angesetzt.
Der Wahlprüfungsausschuss entscheidet weiterhin von Amts wegen endgültig darüber, ob eine Wahl gültig ist. Sofern bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung selbst Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die auf das Wahlergebnis von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, wird im notwendigen Umfang eine Wiederholungswahl angeordnet. Ansonsten ist die Wahl für gültig zu erklären.