Die BfM informiert über den Haupt- und Finanzausschuss
Der Rat der Stadt Meckenheim und die Ausschüsse
Die Gemeindeordnung schreibt neben dem Rechnungsprüfungsausschuss die Bildung von zwei weiteren Pflichtausschüssen vor: Das sind der Hauptausschuss und der Finanzausschuss.
Der Hauptausschuss hat die Aufgabe, die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen und ist zuständig für die Vorberatung aller Angelegenheiten, für die nicht die ausschließliche Zuständigkeit des Rates besteht und die nicht einem anderen Ausschussübertragen sind. Er entscheidet in Angelegenheiten, die eigentlich der Beschlussfassung des Gemeinderats unterliegen, falls diese keinen Aufschub dulden. Schließlich ist der Hauptausschuss für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden zuständig.
Der Finanzausschuß bereitet die neue Haushaltssatzung der Gemeinde vor und trifft, soweit nicht andere Ausschüsse zuständig sind, die notwendigen Entscheidungen für die Durchführung des laufenden Haushaltsplanes. Dazu gehört z.B. die Vorberatung aller Anträge und Vorlagen von finanzieller Bedeutung,
für die keine haushaltsmäßige Deckung vorhanden ist sowie die Vorberatung längerfristiger Finanzpläne. Die Durchführung des laufenden Haushaltsplanes ist Aufgabe der Verwaltung. Der Rat überwacht diese Durchführung durch den Finanzausschuss.
Die Gemeindeordnung lässt die Zusammenlegung des Haupt- und des Finanzausschusses als eine Ausnahme zu. Hiervon hat die Ratsmehrheit in Meckenheim für die laufende Ratsperiode auf Verlangen des Bürgermeisters Gebrauch gemacht. Er hat damit erreicht, dass er als „geborener“ Vorsitzender des Hauptausschusses nun auch automatisch den Vorsitz für die Beratung der Themen hat, die an sich dem Finanzausschuss vorbehaltenen sind.
Der Vorsitzende legt mit der Auswahl und der Reihenfolge der Themen die Tagesordnung nach seinen Vorstellungen fest. Laut Geschäftsordnung hat er die Sitzung sachlich und unparteiisch zu leiten.
Zum öffentlichen Teil der Sitzung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen.