Die BfM informiert über den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt

Der Rat der Stadt Meckenheim und die Ausschüsse

Die Entwicklung der Stadt Meckenheim war in den letzten Jahren durch die Erschließung neuer Baugebiete, die Verbesserung der Nahversorgung und die Modernisierung der Altstadt geprägt. Für die kommenden Jahre wird diese Entwicklung durch das neue Gewerbegebiet an der Bonner Straße sowie den Bau eines zentralen Rathauses fortgesetzt.

Dies alles sind Maßnahmen, die einen mehrjährigen Planungs- und Realisierungsaufwand haben. Dabei sind die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften der Raumentwicklungs- und Bauplanung anzuwenden. Der Umweltschutz spielt hierbei ebenfalls eine große Rolle.

Damit dies sachgerecht vorbereitet werden kann, hat der Rat der Stadt Meckenheim für diese Aufgaben einen eigenen Ausschuss gebildet: den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt.

Aufgrund dieser Zweckbestimmung ist er für die Vorberatung der gesamten Entwicklungs- und Sanierungsplanung zuständig. Sobald der Stadtrat hierüber entschieden hat, befasst sich der Ausschuss dann mit der konkreten Umsetzung im Rahmen des Flächennutzungsplanes sowie daran anschließend mit der Aufstellung und gegebenenfalls Änderung des jeweiligen Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird dann vom Rat als kommunale Satzung beschlossen und eröffnet dann den Weg die entsprechenden Baumaßnahmen zu beginnen. Der Bebauungsplan gibt dabei sogar Bauwilligen einen Rechtsanspruch, ihre Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben des Planes umzusetzen.

Zur Erstellung der Bebauungspläne sind vielfältige Aspekte zu beachten: die Verkehrsanbindung, Ver- und Entsorgung, der Umweltschutz. Diese Planungsleistungen werden von spezialisierten Fachbüros erstellt. Der Stadtentwicklungsausschuss ist hier für die Vergabe der Planungsaufträge zuständig.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt ist somit das für alle Entwicklungsmaßnahmen der Stadt maßgebliche Fachgremium, dessen Aufgabe es ist, die Stadtentwicklung auf den Weg zu bringen und die für die Umsetzung erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.