Der Rat der Stadt Meckenheim und die Ausschüsse
Die Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) informiert
Kommunale Themen und Fragestellungen nehmen in den Medien einen relativ geringen Stellenwert ein; Bundes- und Landespolitik haben dort wesentlich mehr Gewicht. Kommunalpolitische Angelegenheiten wirken sich aber in der Praxis für viele Bürger ganz konkret aus, zumal die Gemeinden viele Bundes- und Landesgesetze in die Praxis umsetzen und mit Leben füllen müssen.
Die Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) wird daher in loser Folge über die Arbeit des Rates der Stadt Meckenheim und der insgesamt zehn Ausschüsse berichten.
Die Gemeindeordnung schreibt die Bildung von drei Pflichtausschüssen vor: Das sind der Hauptausschuss, der Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss. Der Hauptausschuss hat die Aufgabe, die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Die Vorbereitung des jeweilig neuen Haushalts sowie das Treffen der notwendigen Entscheidungen bei der Ausführung des laufenden Haushalts, ist Aufgabe des Finanzausschusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Haushaltsausführung.
Die Gemeindeordnung lässt die Zusammenlegung des Haupt- und des Finanzausschusses als eine Ausnahme zu. Hiervon hat die Ratsmehrheit für die laufende Ratsperiode Gebrauch gemacht. Sie hat damit u. a. auch erreicht, dass damit automatisch der Bürgermeister den Vorsitz auch für die Beratung der an sich dem Finanzausschuss vorbehaltenen Themen hat.
Neben diesen drei Pflichtausschüssen nach der Gemeindeordnung gibt es aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Pflicht zur Bildung weiterer Ausschüsse; sie werden im Folgenden zur besseren Unterscheidung als „bedingte Pflichtausschüsse“ bezeichnet. Es sind dies der Wahlausschuss und der Wahlprüfungsausschuss, die wegen entsprechender Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes notwendig sind. Der Stadtwerkeausschuss wird aufgrund der Eigenbetriebsverordnung gebildet, die für NRW die Vorschriften für die wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde regelt. Die Bildung des Schulausschusses erfolgte aufgrund des Schulgesetzes. Der Jugendhilfeausschuss ist durch das Jugendhilfegesetz vorgeschrieben.
Neben der Bildung dieser Pflichtausschüsse und bedingten Pflichtausschüsse steht es dem Rat frei, weitere Ausschüsse zu bilden. Zu diesen sogenannten „freiwilligen Ausschüssen“ zählen in Meckenheim der Ausschuss für Stadtentwicklung sowie der Ausschuss für Bau, Vergabe, Wirtschaftsförderung und Tourismus. Außerdem gibt es noch einen Ausschuss für Familie, Integration und Soziales. Den Ausschüssen gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder an. Während in den drei Pflichtausschüssen ausschließlich Ratsmitglieder vertreten sein dürfen, können die anderen Ausschüsse mit Ratsmitgliedern und Sachkundigen Bürgern besetzt werden, wobei die Anzahl der Ratsmitglieder jeweils überwiegen muss.
Eine Ausnahme hiervon ist der Jugendhilfeausschuss. Neben Ratsmitgliedern und Sachkundigen Bürgern gehören ihm auch Vertreter von in der Jugendarbeit tätigen Organisationen an. Auch dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur gehören weitere Mitglieder aus öffentlichen Einrichtungen und Verbänden an.
Der Rat und die Ausschüsse tagen öffentlich, soweit nicht schutzwürdige Angelegenheiten im nicht-öffentlichen Sitzungsteil behandelt werden. Die Wählervereinigung BfM empfiehlt allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sich einmal einen eigenen Eindruck von der Arbeit im Rat und in den Ausschüssen zu verschaffen. Kommen Sie in die Sitzungssäle im Ruhrfeld. Die Termine und Tagesordnungen werden eine Woche vor den Sitzungen öffentlich bekannt gemacht. Nutzen Sie auch das Recht der Einwohnerfragestunde, die zu Beginn einer jeden Sitzung aufgerufen wird. Hier können Sie ohne vorherige Anmeldung Ihre Fragen an Politik und Verwaltung richten. Eine kleine Regel gilt es dabei zu beachten: Ihre Fragen dürfen sich nicht auf Themen beziehen, die in der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung behandelt werden. Machen Sie sich selbst ein Bild – wir freuen uns auf Ihren Besuch.