Überfällige Entwässerungssatzung für Meckenheim
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- Erstellt: Sonntag, 17. August 2014 21:16
BfM hakt zum wiederholten Male nach
Die meisten Hausbesitzer erinnern sich noch an die Änderung des Landeswassergesetzes aus dem Jahre 2011. Darin wurden alle Hausbesitzer verpflichtet, ihre privaten Kanal-Hausanschlüsse zu überprüfen, unabhängig davon, ob Verdacht auf Undichtigkeit bestand oder nicht. Für Meckenheim waren diese landesrechtlichen Regelungen am 14.12.2011 in Form einer Änderung der Entwässerungssatzung umgesetzt worden. Darin wurden im § 17 die Pflichten der Hauseigentümer zur Kanaldichtheitsprüfung neu festgelegt. Ebenfalls wurden die Fristen für die Durchführung der Prüfungen für alle Meckenheimer Straßen verankert.
Gegen diese kostspielige und pauschale Überprüfungspflicht hatte sich landesweit viel Protest geregt. Daher hatte der Landtag am 27.02.2013 die entsprechenden Passagen des Gesetzes geändert und die Pflicht zur Überprüfung der privaten Kanal-Hausanschlüsse für Häuser außerhalb von Wasserschutzgebieten aufgehoben. Nun war es Pflicht der Stadt Meckenheim, ihre Entwässerungssatzung der geänderten Landesgesetzgebung anzupassen.
Bereits für die Ratssitzung vom 20.3.2013 hatte die BfM-Fraktion die Aufhebung der Prüfungspflicht für Häuser außerhalb von Wasserschutzgebieten beantragt. Auf Hinweis der Verwaltung, dass vor einer Änderung noch der Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung abgewartet werden solle, hat die BfM-Fraktion ihren damaligen Antrag zurückgestellt
Die erwartete Rechtsverordnung des Landes trat am 9.11.2013 in Kraft. Auf erneute Initiative der BfM-Fraktion erklärte der Rat am 11.12.2013 einstimmig „die Absicht, dass die Dichtheitsprüfung in der zukünftigen Satzung für die Bereiche aufgehoben wird, wo dies rechtlich möglich ist“ und beauftragte die Verwaltung, „in einer der nächsten Sitzungen des Stadtrates eine entsprechende Entwässerungssatzung vorzulegen“.
Am 2.4. 2014 antwortete die Stadtverwaltung auf Anfrage des Ratsmitglieds Nöthen (BfM), die Satzung solle bis zur nächsten Ratssitzung vorgelegt werden. Seitdem hat der Rat dreimal getagt, ohne dass etwas dazu geschehen ist.
Weil eine Absichtserklärung des Rates nicht die rechtliche Bindungswirkung einer Satzung ersetzt, mahnt die BfM-Fraktion die Erarbeitung der Satzungsänderung an. Sie hat die Verwaltung deshalb gebeten, im nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zum Stand der Erarbeitung einer Änderung der Entwässerungssatzung vorzutragen. Dieser Ausschuss tagt öffentlich am 28. August um 18:00Uhr in den Ratssälen Im Ruhrfeld.
Pressemitteilung 27/2014 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)