Rückstau der Schmutzwasser-Kanäle

Zur Diskussion über den Starkregen in Meckenheim

Bei dieser Problematik sind insbesondere folgende drei Punkte zu klären:

1.  Gibt es im Kanal entsprechende Fehlanschlüsse, d. h. sind Regenwasser­ Leitungen (RW-Leitungen) an Schmutzwasserkanäle (SW-Kanäle) angeschlossen?
2. Was sagt die Abwassersatzung der öffentlichen Hand aus zu den Zuständigkeiten für die Hausanschluss-Leitungen?
  Hier gibt es drei prinzipielle Modelle:
  a. Die Hausanschlussleitungen (RW und SW) gehören bis zur Einbindung in den öffentlichen Kanal dem Grundstückseigentümer.
  b. Die Hausanschlussleitungen (RW und SW) gehören nur bis zur Grundstücksgrenze dem Grundstückseigentümer. Von dort bis zur Einbindung in den öffentlichen Kanal gehören die Leitungen der öffentlichen Hand.
  c. Die Hausanschlussleitungen (RW und SW) gehören nur bis zu einem Ãœbergabeschacht auf dem Grundstück dem Grundstückseigentümer. Von dort bis zur Einbindung in den öffentlichen Kanal gehören die Leitungen der öffentlichen Hand.
3. Gibt es in den Stadt- und Ortsteilen von Meckenheim noch Bereiche mit einer Mischwasserkanalisation und wenn ja, wie ist der Ãœbergang von dieser Mischkanalisation in die ansonsten vorhandene Trennkanalisation?

 

Zu 1: Im Rahmen der Zustandserfassung der Abwasserkanäle kann es auch erforderlich sein, eine hydraulische Untersuchung durchzuführen. Dies wird i. A. erst dann gemacht, wenn ein entsprechender Verdacht vorliegt, wie hier durch den wiederholten Rückstau der SW-Kanäle. Zu der hydraulischen Untersuchung gehört u. a. auch festzustellen, ob es Fehlanschlüsse (RW-Leitungen in SW-Kanäle oder auch umgekehrt) gibt. Eine solche Untersuchung wird für den ersten Fall (RW­Leitung angeschlossen an SW-Kanal) i. A. durch Nebeltests durchgeführt. Hierbei wird im SW-Kanal ein Nebel erzeugt bzw. eingeleitet. Falls dieser aus den Fallrohren der Dachrinnen wieder austritt, liegt ein Fehlanschluss vor.

Zu 2: Aus dem Ergebnis dieser Recherche ergibt sich dann auch die entsprechende Haftung bei Fehlanschlüssen.

Hierbei hat der Grundstückseigentümer die Möglichkeit, auf das Tiefbauunternehmen zurückzugreifen, das die Anschlüsse hergestellt hat. Hier greifen dann allerdings die entsprechenden Verjährungsfristen.

Zu 3: Sollte wirklich ein Teil des Meckenheimer Kanalnetzes als Mischkanal gebaut worden sein und dieses Mischwasser an einem Übergabepunkt in die weitere Trennkanalisation eingeleitet werden, so kann sich hieraus natürlich sofort eine entsprechende Überstauproblematik herleiten.

Abhilfen können nur dadurch geschaffen werden, dass versucht wird, den größten Teil des Regenwassers dieses Mischkanals separat zu fassen, getrennt abzuleiten oder soweit es geht zu versickern.

Eine deutlich schlechtere Variante ist es, das Mischwasser bei Erreichen eines definierten Schwellenwertes aus dem Mischkanal in einen Vorfluter, z. B. einen Bach, abzuleiten.