Hohe Kosten durch Nachtspeicherheizungen
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- Erstellt: Samstag, 07. Februar 2015 23:00
BfM-Vorstoß zur Kostenreduzierung stößt auf Widerstand
Wer Ende der 60er bis Anfang der 90er Jahre im „Projektgebiet Neue Stadt Meckenheim-Merl“ ein Grundstück kaufte, wurde durch die Stadt verpflichtet, zur Luftreinhaltung nur mit Nachtspeicherheizungen zu heizen. Das beschäftigte den Stadtrat und den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in den letzten Sitzungen. Wie kam es dazu, dass diese 1996 aufgehobenen Vorschrift wieder Thema wurden?
Rund 4000 Haushalte werden auf Grund der damaligen Vorschrift heute noch mit Elektrizität beheizt. Die Änderungen des Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) der letzten Jahre haben diese Heizungsart deutlich verteuert. Ein betroffenes Meckenheimer Ehepaar hat sich daher an die Petitionsausschüsse des Bundestages und des nordrhein-westfälischen Landtags gewandt. Sie seien überproportional im Vergleich zu Haushalten belastet, die mit fossilen Energieträgern heizen. Sie bitten die Petitionsausschüsse dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen der EEG-Umlage bei Wärmespeicherstrom zusätzlich anfallenden Kosten entfallen.
Die BfM hält das Anliegen dieser Eheleute für berechtigt und schlug dem Stadtrat vor, eine Resolution zu verabschieden, die gegenüber den Petitionsausschüssen das Anliegen unterstützt.
Immerhin flossen in den 60er Jahre erhebliche Landesmittel in das städtebauliche Entwicklungsprojekt „Meckenheim-Merl“ nur unter der Bedingung, dass keine normalen Heizungsanlagen, sondern lediglich umweltfreundliche Systeme installiert werden durften. Das schloss bis auf Elektrizität alle anderen damals bekannten Heizarten aus.
Angesichts dieser damaligen Voraussetzung hält es die BfM für angemessen, die Stimme des Stadtrats heute zu erheben, um zu verdeutlichen, dass der damals den Bauherrn im Projektgebiet auferlegte Zwang zur umweltfreundlichen Elektroheizung heute nicht durch eine öffentlich erhobene zusätzliche Abgabe konterkariert werden darf.
Dieser Argumentation wollen weder die Stadtverwaltung noch andere Fraktionen folgen. Stattdessen weicht man dem Kern der Sache aus, weil ja die Vorschrift für die Nutzung von Nachtspeicherheizungen in den Kaufverträgen mit der städtischen Entwicklungsgesellschaft Meckenheim-Merl (EMM) „keine Festsetzung aus dem Bebauungsplan“ sei, sondern eine „privatrechtliche Vereinbarung“.
Tatsächlich aber steht z.B. im Bebauungsplan Nr. 57 „GIERMAAR II“:
„Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes …. wird….festgesetzt als Gebiet, in dem für Feuerungs- und Raumheizungszwecke als die Luft erheblich verunreinigenden Stoffe nicht verwendet werden dürfen:
Kohle (Stein- und Braunkohle, Koks)
Öle (leichte und schwere Heizöle).“
Was anderes als die Elektrospeicherheizung blieb nach damaliger Technik noch übrig? Gasleitungen waren im Neubaugebiet noch nicht verlegt, Pelletheizungen noch nicht verfügbar.
Diese bindende städtische Vorschrift schlug sich noch bis mindestens 1996 in den Grundbüchern nieder in der Formulierung „Beschränkte persönliche Dienstbarkeit: Verbot zur Errichtung von Antennen- und bestimmten Heizungsanlagen.“
Die große Zahl der betroffenen Haushalte und die geschilderten früheren Auflagen des Landes NRW, die zu entsprechenden Festlegungen der Stadt führten, machen die Petitionen der Meckenheimer Eheleute aus Sicht der BfM zu einer kommunalpolitischen Angelegenheit, die eine Unterstützung durch den Rat rechtfertigt.
Die anderen Fraktionen sehen das nicht so. Die CDU meint, der Stadtrat könne sich in dieser Weise nicht in eine bundespolitische Angelegenheit einmischen und lehnt den BfM-Vorschlag rundweg ab. Für den UWG-Vertreter im Ausschuss komme die BfM-Vorlage nicht in Frage, weil er (der Hausbesitzer mit der privatrechtlichen Vereinbarung) ein „selbst gewähltes Schicksal“ trage. Die SPD unterstützt den Antrag nicht und meint, die Elektroheizung sei aufgrund des Stromprivilegs für den Nachtspeicherstrom 25 Jahre deutlich günstiger und nun müsse man die EEG-Umlage so hinnehmen. Der FDP-Vertreter weist zwar auf die Historie hin, kann aber dem Resolutionsvorschlag der BfM nicht folgen. Diese Ablehnungsfront ist bedauerlich.
Die BfM wird sich im Gegensatz zu den anderen Ratsfraktionen weiter für die Interessen der zahlreichen betroffenen Bürger einsetzen.
Pressemitteilung 05/2015 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)