Entwässerungssatzung: Weiter Rechtsunsicherheit für die Hausbesitzer
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- Erstellt: Mittwoch, 28. Januar 2015 16:32
BfM: Chronologie der Untätigkeit
Die meisten Hausbesitzer erinnern sich noch an die Änderung des Landeswassergesetzes aus dem Jahre 2011. Darin wurden alle Hausbesitzer verpflichtet, ihre privaten Kanal-Hausanschlüsse zu überprüfen, unabhängig davon, ob Verdacht auf Undichtigkeit bestand oder nicht. Für Meckenheim waren diese landesrechtlichen Regelungen am 14.12.2011 in Form einer Änderung der Entwässerungssatzung umgesetzt worden. Darin wurden im § 17 die Pflichten der Hauseigentümer zur Kanaldichtheitsprüfung neu festgelegt. Ebenfalls wurden die Fristen für die Durchführung der Prüfungen für alle Meckenheimer Straßen verankert.
Gegen diese kostspielige und pauschale Überprüfungspflicht hatte sich landesweit viel Protest geregt. Daher hatte der Landtag am 27.02.2013 die entsprechenden Passagen des Gesetzes geändert und die Pflicht zur Überprüfung der privaten Kanal-Hausanschlüsse für Häuser außerhalb von Wasserschutzgebieten aufgehoben. Nun war es Pflicht der Stadt Meckenheim, ihre Entwässerungssatzung der geänderten Landesgesetzgebung anzupassen. Das hat jedoch bis jetzt – fast zwei Jahre nach dem Landtagsbeschluss – immer noch nicht stattgefunden. Dennoch gibt es eine Chronologie - eine Chronologie der Untätigkeit:
- 20.3.2013: Die BfM beantragt in der Ratssitzung die Aufhebung der Prüfungspflicht für Häuser außerhalb von Wasserschutzgebieten. Die Verwaltung will den Erlass einer Rechtsverordnung der Landesregierung abwarten. Die BfM stellt ihren Antrag zurück.
- 9.11. 2013: Die erwartete Rechtsverordnung tritt in Kraft. Die Voraussetzung, auf die die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung gewartet haben, ist geschaffen.
- 11.12.2013: Auf Antrag der BfM beschließt der Stadtrat einstimmig: „Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen des Stadtrates eine entsprechende Entwässerungssatzung vorzulegen.“
- 2.4.2014: Ratsmitglied Hermann-Josef Nöthen (BfM) fragt, wann denn nun endlich mit der Vorlage eines Entwurfs gerechnet werden könne. Die Antwort: „…ist in Arbeit und soll bis zur nächsten Ratssitzung vorgelegt werden.“
- 28.8.2014: Nach drei weiteren verstrichenen Ratssitzungen hat die BfM die Vorlage der Satzung für die Sitzung des Stadtentwicklungsauschusses an diesem Tage verlangt. Dazu die Verantwortlichen der Verwaltung: „Es ist angestrebt, den Entwurf in einer der nächsten Hauptausschusssitzungen zur Vorberatung vorzulegen.“
Seitdem: Mehrere Rats-, Stadtentwicklungs- und Haupt- und Finanzausschusssitzungen haben stattgefunden, ohne Ergebnis.
- 13. Januar 2015: Die BfM beantragt für die Ratssitzung am 28.1.2015 den Ratsbeschluss: „Der § 17 der Entwässerungssatzung wird ersatzlos gestrichen.
- 28.1.2015: Der Rat wird in öffentlicher Sitzung tagen. Alle Bürger haben die Möglichkeit, sich ein Bild zu machen.
Fazit: Eigentlich ist der Bürger der Souverän. Seine Interessen vertritt der Stadtrat. Die Verwaltung ist ausführendes Organ der Stadtratsbeschlüsse. Beim Vorstand der Meckenheimer Stadtverwaltung wird das wohl anders gesehen.
Pressemitteilung 03/2015 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)