Der Meckenheimer Haushaltsplan
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- Erstellt: Montag, 02. März 2015 14:21
Was ist eigentlich die „Allgemeine Rücklage“?
Der Bürgermeister hat seinen Entwurf der Haushaltssatzung in der Ratssitzung am 28. Janu-ar 2015 eingebracht und vorgestellt. In der Presse lasen wir, dass der Haushalt ein Defizit in Höhe von 5.953.806 EURO hat. Wie der Bürgermeister erläutert hatte, wird dieses Defizit durch einen Griff in die „Allgemeine Rücklage“ gedeckt.
Auf den Leser wirkt dies normal, ja möglicherweise sogar beruhigend. Es ist also noch genügend Geld im Sparstrumpf, auf das die Stadt zurückgreifen kann. Stimmt das, ist das wirklich so?
Bis einschließlich 2008 wusste jedes Ratsmitglied, dass in der Allgemeinen Rücklage jeder Cent auch in echtem Geld vorhanden war. Sie war die Sparbüchse, auf deren Inhalt die Stadt in der Not zurückgreifen konnte. Der Begriff der Allgemeinen Rücklage hat sich jedoch mit der Einführung der Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) und der damit verbundenen Einführung eines vordergründig kaufmännischen Rechnungswesens nicht geändert. Geändert hat sich aber, dass sich in dieser Rücklage kein Geld versteckt, diese Rücklage nur auf dem Papier existiert. Woher kommt das?
Spätestens zum 1.1.2009 mussten alle Kommunen erstmals eine Bilanz aufstellen. Die Vermögenswerte wurden erfasst, die Verpflichtungen und Schulden gegenübergestellt. Die Allgemeine Rücklage ist die Differenz hieraus. In ihrer Eröffnungsbilanz 2009 weist die Stadt Meckenheim ein Gesamtvermögen in Höhe von rund 291 Mio. € aus. Den größten Teil dieses Vermögens stellt das Anlagevermögen, bestehend aus Straßen, Wegen, Plätzen, Kindergärten, Feuerwehrhäusern, Schulen usw. dar. Nach Abzug aller Verbindlichkeiten verblieben noch rund 79 Mio. €, die in die Allgemeine Rücklage eingebucht wurden.
Aktuell konnte aus den Medien entnommen werden, dass der Kölner Dom in der Bilanz des Erzbistums Köln nur mit einem symbolischen Wert von 27 € aufgeführt ist. Ist der Dom nicht mehr wert? Sicherlich doch. Aber nach den Regeln des Handelsgesetzbuches kann er im Falle einer Insolvenz nicht zur Abdeckung von Schulden herangezogen werden – er ist unveräußerlich - und wird in der Bilanz daher nur mit einem Erinnerungswert aufgeführt.
Wie sieht es im Vergleich dazu mit dem Meckenheimer Anlagevermögen aus – den Straßen, Wegen, Plätzen, Kindergärten, Feuerwehrhäusern, Schulen usw.? Sie sind ebenfalls unveräußerlich und könnten nicht zur Abwendung einer Insolvenz verkauft werden. Nach den Regeln des Handelsgesetzbuches dürften sie ebenfalls nur mit einem symbolischen Wert versehen werden. Aber für die Gemeinden gilt das NKF mit völlig anderen Regeln. Und dieses erlaubt, auch das Anlagevermögen in die Bilanz aufzunehmen, von dem rund 80% aufgrund gesetzlicher Vorschriften überhaupt nicht veräußert werden dürfen bzw. für das kein Markt besteht.
Mit den sogenannten Rücklagen wurden die in den Jahren ab 2009 entstandenen Defizite buchmäßig „gedeckt“. Wenn es sich aber nur um fiktive „Rücklagen“ handelt, wo kommt dann das Geld her, das die Stadt ausgeben muss? Hierfür werden dann Kredite aufgenommen.
Hatte die Stadt Meckenheim zu Beginn des Jahres 2009 noch einen Kassenbestand von 11,3 Mio. € (plus!), so beläuft sich die Kontoüberziehung nach der aktuellen Haushaltsplanung zum Jahresende 2015 auf rund 18 Mio.
Eine verantwortungsbewusste Haushaltsführung, und dies wird auch Gegenstand der diesjährigen Haushaltsberatungen sein, muss dafür sorgen, dass diese unheilvolle Schuldenentwicklung eingestellt wird, damit nicht die nachfolgenden Generationen die Schulden von heute tragen müssen.
Pressemitteilung 06/2015 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)