Auf zusätzliche Entschädigung verzichten!
- Details
- Erstellt: Freitag, 27. Januar 2017 22:55
Erhöhte Entschädigung für Ausschussvorsitzende nicht notwendig
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat Ende vergangenen Jahres ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beschlossen. Damit soll auch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in kommunalen Räten und Ausschüssen gefördert werden. Aufgrund dieses Gesetzes erhalten ab dem 1. Januar dieses Jahres die Vorsitzenden von kommunalen Ausschüssen zusätzlich zu ihren Aufwandsentschädigungen als kommunale Mandatsträger eine Entschädigung in gleicher Höhe, wenn sie darüber hinaus auch noch Ausschussvorsitzende sind.
Die Ratsfraktion der Bürger für Meckenheim (BfM) ist nicht davon überzeugt, dass diese Geldausgabe ein Anreiz für Bürgerinnen und Bürger ist, sich kommunalpolitisch zu engagieren.
Fraktionsvorsitzender Johannes Steger hält die erhöhte Zahlung für Ausschussvorsitzende dazu teilweise für ungerecht, da der tatsächliche Aufwand für die Ausschussmitglieder nicht wirklich berücksichtigt wird: Dazu Steger: „Die eigentliche Arbeit der Beratung mit allen Argumenten liegt bei den Ausschussmitgliedern und vor allen Dingen bei den Sprechern der Fraktionen, die sich intensiv in die Thematik einarbeiten müssen, während der Ausschuss-Vorsitzende die Tagesordnung mit allen Gesichtspunkten von der Verwaltung geliefert bekommt und während der Sitzung nur eine leitende, aber keine argumentierende Funktion hat.“
Für Meckenheim hätte die Anwendung dieser Neuregelung nicht unerhebliche Folgen: es entstünden jährliche Mehrkosten in Höhe von gut 24.000 EURO. „Für eine in der Haushaltssicherung befindliche Stadt nicht akzeptabel“, so der Fraktionsvorsitzende Steger.
Die Landesregierung hat es mit ihrer Neuregelung in das Ermessen der Räte gestellt, ob sie diese Neuregelung anwendet möchte. Die BfM lehnt die Umsetzung ab. Aus diesem Grunde beantragt sie für die Sitzung des Stadtrates am 8.Februar 2017 eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Meckenheim. In die Satzung soll aufgenommen werden, dass die Stadt von der Möglichkeit, Ausschussvorsitzende mit einem zusätzlichen monatlichen Salär für ihre Vorsitzendentätigkeit zu vergüten, keinen Gebrauch macht.
Pressemitteilung 01/2017 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)