Gefahrenstelle Ersdorfer Bach
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- Erstellt: Montag, 24. April 2023 20:47
Verwaltung sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf
Die BfM-Fraktion hat auf Anregung aus der Bürgerschaft die Verwaltung schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass sich im Bereich der Bachdurchführung (Brücke für den Ersdorfer Bach) an der Rheinbacher Straße ein keines Mäuerchen befindet, welches als Abgrenzung des hier offen liegenden Ersdorfer Baches dient.
Die Höhe der kleinen Mauer beträgt hier nur ca. 40-50 cm. In diesem Bereich befindet sich ein Bürgersteig, welcher auch als Schulweg genutzt wird.
Die Frage an die Verwaltung lautet, ob es hier nicht sinnvoll ist, eine Absturzsicherung (Stichwort: Verkehssicherungspflicht) anzubringen.
Nachdem 12 Wochen vergangen waren, in denen drei nachfragende E-Mails gesendet wurden, die auf das erste BfM-Schreiben Bezug genommen haben, hat die Verwaltung dann doch noch geantwortet und die Anregung als berechtigt eingestuft. Zitat: "Gleichwohl ist Ihre Anmerkung bezüglich der potenziellen Fallhöhe berechtigt". Unmittelbaren Handlungsbedarf sieht die Verwaltung allerdings nicht, da dieser Bereich im Zuge der Sanierung der Oberdorfstraße überplant wird. Aus den vergangen Jahren sei der Verwaltung noch kein Unfall bekannt.
Nach dieser Logik würde es vielleicht nur bei 5 Prozent der Autobahnen Mittelleitplanken geben, da an den anderen Stellen in den vergangen Jahren der Verwaltung noch kein Unfall bekannt ist. Wie allgemein bekannt, gibt es aber auf den Autobahnen überall Mittelleitplanken … warum wohl ?
Die BfM Fraktion fordert für diesen Bereich eine zumindest provisorische Absturzsicherung zum Schutz der Fußgänger anzubringen.