BfM-Anfrage zu Abwassergebühren
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- Erstellt: Freitag, 01. Juli 2022 23:16
Gebührenbescheide in Meckenheim korrekt
Die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen sind über Jahre auf Basis einer falschen Grundlage berechnet worden. Das hat das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster am 17. Mai 2022 in einem Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler entschieden (Az. 9 A 1019/20). Der Bund der Steuerzahler äußerte sich hierzu wie folgt: "Die Entscheidung bedeutet, dass jetzt alle Kommunen, die ihren kalkulatorischen Zinssatz aus dem Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre berechnet und zusätzlich einen Aufschlag genommen haben, ihre Zinssätze neu berechnen müssen. Zudem dürfen Kommunen, die vom Wiederbeschaffungszeitwert abschreiben, nicht den Nominalzinsssatz ansetzen, weil er ebenso wie der Wiederbeschaffungszeitwert selbst bereits die Inflation berücksichtigt. Ein doppelter Inflationsausgleich ist aber nicht zulässig."
Die BfM stellte dazu im Haupt- und Finanzausschuss folgende Fragen:
1. Auf der Grundlage welcher Berechnungen und mit welchem kalkulatorischen Zinssatz wurden die Abwasser-Gebührenbescheide der Stadt Meckenheim bisher aufgestellt?
2. Welche Änderungen in den Berechnungen ihrer Abwasser-Gebührenbescheide wird die Stadt Meckenheim aufgrund des Urteils zukünftig vornehmen?
Die Antwort der Verwaltung lautete u a.: Die Stadt Meckenheim hat durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 12.12.2002 ihr örtliches Kanalnetz auf den Erftverband übertragen. Der Ansatz von kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals) als Fixkosten im Betriebsabrechnungsbogen, der die Basis für die Gebührenkalkulation bildet, ist somit seit dem 1.1.2003 entfallen.
Da die der Gebührenkalkulation der Stadt Meckenheim zugrunde liegenden Beitragszahlungen an den Erftverband weder kalkulatorische Abschreibungen auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes beinhalten noch auf dem kalkulatorischen Nominalzinssatz basieren, ist keine Änderung der Gebührenkalkulation und Satzungsänderung erforderlich. Die seitens der Stadt Meckenheim erstellten Abgabenbescheide haben somit Bestand.