Antrag der BfM zu Bürger-Energiegenossenschaft
Ein Gewinn für die Energieversorgung, die Bürger und den Meckenheimer Haushalt
Die Fraktion der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) beantragt in der ersten Sitzung nach den Sommerferien, am 6. September 2023, das Thema Bürger-Energiegenossenschaft auf die Tagesordnung zu setzen.
Hierzu wird die Verwaltung gebeten, sich auf das Thema "Bürger-Energiegenossenschaft"/ "Energiegenossenschaft" vorzubereiten und zu folgenden Punkten vorzutragen:
- Existierende Energiegenossenschaften in anderen Gemeinden und im Rhein-Sieg-Kreis
- Rechtliche Grundlagen, Vor- und Nachteile
- Realisierungsmöglichkeit einer Energiegenossenschaft für Meckenheim durchaus in Zusammenarbeit z.B. mit den Stadtwerken, anderen Kommunen, Energieversorgern, Investoren unter Beteiligung der Bürger und der Stadt oder ausschließlich mit den Bürgern
Begründung:
Energiegenossenschaften geben den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Stadt die Möglichkeit, vor Ort in Energieprojekte zu investieren und so einen Beitrag zur Energiewende, dem Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region und zum Klimaschutz zu leisten.
Die Energiegenossenschaft steht für die Finanzierung und den Betrieb von Energieprojekten. Im Ergebnis können wir eine erhöhte Akzeptanz in der Bevölkerung, eine zunehmende Energieunabhängigkeit von Dritten und die Generierung von Einnahmen für die Bürger und die Kommune erreichen. Mit Blick auf den Haushalt der Stadt Meckenheim wäre dies eine zusätzliche Möglichkeit, Einnahmen zu generieren und dadurch die Haushaltsdefizite zumindest teilweise zu reduzieren.