Ungereimtheiten bei den Kreis-Finanzen
BfM analysiert Kreisumlage
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Mit dem im September 2012 vom Landtag verabschiedeten „Umlagengenehmigungsgesetz“ wird den Kommunen nunmehr innerhalb einer 6-wöchigen Frist die Gelegenheit gegeben, ihre Bedenken zu der von ihrem Kreis für das nächste Haushaltsjahr geplanten Kreisumlage vorzulegen. Der Kreistag ist dann sogar verpflichtet, diese Stellungnahme der Kommune zu beraten und darüber zu entscheiden.
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Ratsfraktionen, Ausschüsse und Räte warteten mit Spannung auf die Übersendung der Berechnungsgrundlagen für die Kreisumlage, wurden jedoch kurzfristig durch den Innenminister des Landes „ausgebremst“. Nach dessen Auffassung ist die Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden wie z.B. Meckenheim lediglich ein „verwaltungsinternes Verfahren“, das sich ausschließlich direkt zwischen dem jeweiligen Bürgermeister und seinem Landrat abspielt. Die Kreisumlage ist aber der größte Ausgabenposten jeder kreisangehörigen Kommune. Und dass Rat und Parlamente die Hoheit über den Haushalt haben, ist ein Kernstück aller demokratischen Systeme. Braucht der Innenminister hier Nachhilfe?
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Am 5.11.2012 hat der Rhein-Sieg-Kreis den Bürgermeistern seiner Kommunen die für die Kreisumlage der nächsten Jahre wesentlichen Daten mitgeteilt und damit die 6-wöchige Frist in Gang gesetzt, in welcher die Kommunen ihre Stellungnahmen abgeben können. Obwohl er eigentlich nach Auffassung des Innenministers allein zuständig ist, hat der Bürgermeister in Meckenheim das Thema Kreisumlage seiner Bedeutung entsprechend auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 28.11.2012 gesetzt.
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Die Fraktion Bürger für Meckenheim (BfM) hat dazu die Personalkosten des Kreises näher unter die Lupe genommen und stieß auf millionenschwere Ungereimtheiten. Der Kreis hatte den Anstieg seiner Personalkosten für 2013 mit 2% und für 2014 mit 1% erläutert. Das würde für 2013 nach einer überschlägigen Rechnung ca. 1,4 Millionen Euro ausmachen (2% von 70 Millionen). Tatsächlich hat der Kreis aber 9,2 Millionen Euro angesetzt. Wie erklärt sich die Differenz von 7,8 Millionen Euro? Genau diese Frage stellte Johannes Steger, Vorsitzender der BfM-Fraktion.
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Die Verwaltung erklärte hierzu, der Landrat wolle 39 neue Mitarbeiter einstellen. Nach gängiger Rechnung würden hierdurch aber nur Mehrkosten in Höhe von rund 2,0 Mio. Euro entstehen. Für den übrigen Betrag in Höhe von 5,8 Mio. Euro gibt es bis heute keine Erklärung. Dieses verwundert umso mehr, da es gerade der Landrat ist, der in seiner Eigenschaft als Kommunalaufsicht den Kommunen zu ihren Haushalten immer stärker die „Daumenschrauben anlegt“, indem er von Ihnen konkrete Einsparungen vor allem auch im Personalbereich fordert! Wasser predigen und Wein trinken? Und den Kreishaushalt zu Lasten der Kommunen sanieren, die dann Steuern und Abgaben erhöhen müssen? Beißen die Hunde den Letzten, den Steuerbürger?
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Pressemitteilung 38/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)