Der Meckenheimer Haushaltsplan 2012 - Ausgleichsrücklage
Was ist eigentlich eine Ausgleichsrücklage?
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Die Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) informiert in loser Folge über den Haushalt der Stadt Meckenheim, heute zum Thema Ausgleichsrücklage.
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Mit den derzeit in den Räten der Städte und Gemeinden aktuell stattfindenden Haushaltsberatungen lesen wir immer wieder, dass die Haushalte durch einen "Griff in die Rücklagen" ausgeglichen werden. Der Leser schließt daraus, dass hier auf Geld zurückgegriffen wird, somit ja alles in Ordnung sei. Stimmt dieser Eindruck?
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Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) kennt zwei Rücklagen: die Ausgleichsrücklage sowie die Allgemeine Rücklage (Siehe Blick Aktuell 8/2012).
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Die Ausgleichsrücklage umfasst ein Drittel der beim ersten NKF-Haushalt errechneten Summe der Steuern und Zuweisungen des Landes. Diese Einnahmen der Stadt lagen 2009 bei gut 30 Mio. Euro in Geld, das zur Bezahlung der vielfältigen städtischen Ausgaben in vollem Umfange wieder ausgegeben wurde. Darüber hinaus durfte Meckenheim auf weitere, allerdings nur buchmäßig gestattete 10 Mio. Euro „zurückgreifen“, um einen fiktiven Haushaltsausgleich vorweisen zu können. Man stelle sich vor: Man hat ein Jahreseinkommen von 30.000 Euro, das man in Geld bekommt und dieses Geld auch für seinen Lebensunterhalt ausgibt, darf aber noch ein Drittel dieses Betrages - 10.000 Euro - in eine buchmäßige Rücklage überführen. Aus 100 % werden somit 133 % gemacht, wovon allerdings 33 % kein Geld sind. Will man dieses Nichtgeld für den Konsum einsetzen, braucht man einen Kredit.
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Genauso ergeht es den Kommunen. Die Ausgleichsrücklage ist ein reiner Buchungsposten ohne realen Wert, ähnlich wie die „Allgemeine Rücklage“.
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Der Gesetzgeber erlaubt es den Kommunen tatsächlich, zur Deckung ihrer Haushaltslöcher auf diese "Ausgleichsrücklage" zuzugreifen, um nach außen hin einen „ausgeglichenen“ Haushalt vorgaukeln zu können. In Wahrheit zwingt dieser Buchungstrick die Kommunen, sich das Geld woanders zu beschaffen. Zur Liquiditätssicherung nehmen sie Überziehungskredite in der Hoffnung auf, diese eines Tages einmal zurückzahlen zu können. Im Meckenheimer Haushalt 2012 ist eine Erhöhung dieses Überziehungslimits auf 20 Mio. Euro vorgesehen.
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Dieses System der "geldlosen Rücklagenentnahme" zum "Haushaltsausgleich", welches das NKF ermöglicht, hat bereits jetzt dazu geführt, dass die nordrhein-westfälischen Kommunen über 50 % der Kassenkreditschulden aller deutschen Kommunen angesammelt haben.
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Im nächsten Beitrag widmen wir uns der Frage, was kommunales Vermögen wert ist.
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Pressemitteilung 08/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)