Meckenheim und das Umlagengenehmigungsgesetz
Wählervereinigung BfM befürchtet Diktat der Aufsichtsbehörden
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 13.9.2012 das sogenannte „Umlagengenehmigungsgesetz“ beschlossen. Danach kann der Kreis nunmehr zusätzlich zur Kreisumlage – die ohnehin schon der größte Ausgabenposten im Meckenheimer Haushalt ist – auch noch eine Sonderumlage erheben.
Mit dieser Sonderumlage kann der Kreis von seinen Kommunen insgesamt rund 93 Mio. € einfordern. Es handelt sich hierbei um den Betrag, den der Kreis nicht in Geld, sondern nur rein buchmäßig als Verbrauch seines Eigenkapitals zum Haushaltsausgleich eingesetzt hat. Im Gegensatz zu dem von Kreis nicht in Geld verbrauchtem Eigenkapital müssen die Kommunen den Betrag in Geld an den Kreis überweisen, was bei ihnen zwangsläufig zur noch höheren Aufnahme von Kassenkrediten bei den Banken führt.
Landrat Frithjof Kühn hat die Einführung dieser Sonderumlage im Übrigen sehr begrüßt.
Die Fraktion Bürger für Meckenheim (BfM) hat zu dieser Neuregelung bereits frühzeitig eine Resolution in den Rat eingebracht, die zum Ziele hatte, den Landtag zum Verzicht auf diese Neuregelung aufzufordern. Der Hauptausschuss der Stadt ist dem BfM-Vorschlag mehrheitlich gefolgt, die Resolution sollte nunmehr in der Ratssitzung am 26.9.2012 vom Rat verabschiedet werden. Identische Resolutionsanträge stehen derzeit noch auf vielen Tagesordnungen der in Kürze stattfindenden Ratssitzungen in anderen Kommunen.
Der Landtag hat aber bereits in großer Eile am 13.9.2012 das erst am 12.6.2012 in den Landtag eingebrachte Gesetz mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und FPD beschlossen. Der vorgesehenen Resolution ist damit die Grundlage entzogen.
Was kommt auf Meckenheim zu?
Selbstbestimmte kommunale Haushaltspolitik ist nur möglich, solange die Stadt sich nicht in der „Haushaltssicherung“ befindet. In die Haushaltssicherung kommt eine Kommune, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Jahren mehr als 5 % ihrer Allgemeinen Rücklage zum Haushaltsausgleich in Anspruch nimmt. Diesen Schwellenwert hat die Stadt bisher jeweils, wenn auch zum Teil nur knapp, unterschreiten können. Kommt eine Kommune in die Haushaltssicherung, hängt sie am „Genehmigungstropf“ der Aufsichtsbehörden.
Die aktuell vorgelegte Eröffnungsbilanz der Stadt Meckenheim weist zum 1.1.2009 noch ein buchmäßiges Eigenkapital in Höhe von rund 90 Mio. € aus, das seitdem bis heute auf rund 75 Mio. € abgeschmolzen ist. Im Zusammenhang mit der Haushaltssicherung bedeutet dies, dass die Stadt im Haushalt 2009 ohne Überschreitung des kritischen 5%-Wertes noch rund 4,5 Mio. € Eigenkapital zum Haushaltsausgleich verbrauchen durfte, im Jahre 2012 jedoch nur noch rund 3,75 Mio. €. Mit jedem Kapitalverbrauch sinkt auch die betragsmäßige Grenze für den kritischen Schwellenwert, das fremdbestimmende Haushaltsdiktat der Aufsichtsbehörden kommt immer schneller näher.
Hierzu wird eine Sonderumlage des Kreises noch zusätzlich beitragen. Besonders kritisch sieht dies auch der BfM-Fraktionsvorsitzende Johannes Steger: „ Als staatliche Aufsicht über die Kommunen verlangt der Landrat auf der einen Seite strikte Sparmaßnahmen sowie Erhöhungen der kommunalen Einnahmen, auf der anderen Seite begrüßt er es, dass sein Kreis nunmehr von seinen Kommunen eine neue Umlage erheben darf. Wie soll das zusammengehen?“
Als Folge daraus befürchtet Steger erhebliche, von der Aufsichtsbehörde verfügte Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer – dies nur als Beispiel -, so wie es derzeit in der Gemeinde Alfter geschieht.
Pressemitteilung 028/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)