Neues zur Kanaldichtigkeitsprüfung
Wählervereinigung Bürger für Meckenheim informiert
Zum umstrittenen Thema „Kanaldichtigkeitsprüfungen in NRW“ gibt es neue Nachrichten. Wie bereits ersten Pressemitteilungen entnommen werden konnte, wird die Dichtheitsprüfung privater Kanäle und Hausanschlüsse neu geregelt. Die noch gültige, aber in der Durchführung ausgesetzte, Verpflichtung aller privaten Grundeigentümer, ihre Kanäle und Hausanschlüsse überprüfen zu lassen, wird es in der anstehenden Neufassung des Gesetzes hierzu nicht mehr geben. Die vielen Bürgerproteste waren damit offensichtlich erfolgreich.
Für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden keine landesrechtlichen Vorgaben gemacht. Das dürfte für die meisten Meckenheimer Grundstückseigentümer zutreffen.
Die Kommunen können allerdings ihrerseits durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung festzulegen ist.
Ergibt sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, sollte lediglich bei einsturzgefährdeten Abwasserleitungen (Schadensklasse A) eine kurzfristige Sanierungsfrist vorgegeben werden. Bei mittleren Schäden (Schadensklasse B) soll eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchgeführt werden. Geringfügige Schäden müssen nicht saniert werden.
Städte und Gemeinden sollen weiterhin in ihrer örtlichen Kompetenz die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über die Durchführung der Funktionsprüfung unterrichten und beraten sowie durch Satzung unter bestimmten Voraussetzungen Fristen für die erstmalige Prüfung festlegen und sich Prüfbescheinigungen vorlegen lassen können.
Die Landesregierung hat angekündigt, bis zu zehn Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Ressourcenschonende Abwasserbeseitigung“ für die Sanierung privater Kanäle zur Verfügung zu stellen.
Für die Meckenheimer Grundstücksbesitzer hat damit das Gesetz seinen bisherigen Schrecken verloren.
Die Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) wird sich, sobald die hier mitgeteilten neuen Regelungen vom Landtag durch Gesetz beschlossen wurden, dafür einsetzen, dass die bisherige vom Rat der Stadt Meckenheim beschlossene Satzung über die Dichtheitsprüfung im Interesse alle Bürgerinnen und Bürger diesen neuen Regelungen angepasst wird.
Pressemitteilung 034/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)