Kanaldichtheitsprüfung wieder in der Diskussion
BfM fordert, Pflichten für Hauseigentümer aufzuheben
Nachdem der Landtag zum wiederholten Male das Wassergesetz für NRW geändert hat – das Gesetz tritt in Kürze in Kraft – kommen den Gemeinden jetzt erhöhte Kompetenzen zu.
Die zurzeit In Meckenheim geltende Entwässerungssatzung hatte der Rat im Dezember 2011 aufgrund des § 61a des Wassergesetzes NRW beschlossen. Darin wurden im § 17 die Pflichten der Hauseigentümer zur Kanaldichtheitsprüfung neu festgelegt. Ebenfalls wurden die Fristen für die Durchführung der Prüfungen für alle Meckenheimer Straßen verankert.
Nach dem neuen Gesetz steht es der Stadt frei, diese Satzung aufzuheben, zu belassen oder zu ändern.
Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt tritt die BfM-Fraktion dafür ein, die Entwässerungssatzung dahingehend zu ändern, dass die in der noch gültigen Fassung der Entwässerungssatzung enthaltenen Pflichten und Fristen der privaten Haus- und Grundstückseigentümer zu einer Kanaldichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten aufgehoben werden. Die bisherigen Regelungen waren auf vielfache Kritik gestoßen, weil sie den Hauseigentümern teure Prüfpflichten auferlegte, auch wenn keinerlei Anzeichen für Undichtigkeiten an den Abwasserleitungen vorhanden waren.
Die BfM-Fraktion hat für die Stadtratssitzung am 20. März 2013 einen entsprechenden Antrag gestellt.
Pressemitteilung 9/2013 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)