Mit dem Kompass durch den Zahlendschungel

BfM-Fraktion analysiert den Haushaltsentwurf Meckenheims für 2015

In Klausur ging die Fraktion der BfM für sieben Stunden am vergangenen Sonntag. Der Haushaltsentwurf Meckenheims von rund 540 Seiten war zu beraten.

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Der Meckenheimer Haushaltsplan

Was ist eigentlich die „Allgemeine Rücklage“?

Der Bürgermeister hat seinen Entwurf der Haushaltssatzung in der Ratssitzung am 28. Janu-ar 2015 eingebracht und vorgestellt. In der Presse lasen wir, dass der Haushalt ein Defizit in Höhe von 5.953.806 EURO hat. Wie der Bürgermeister erläutert hatte, wird dieses Defizit durch einen Griff in die „Allgemeine Rücklage“ gedeckt.

Auf den Leser wirkt dies normal, ja möglicherweise sogar beruhigend. Es ist also noch genügend Geld im Sparstrumpf, auf das die Stadt zurückgreifen kann. Stimmt das, ist das wirklich so?

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Hohe Kosten durch Nachtspeicherheizungen

BfM-Vorstoß zur Kostenreduzierung stößt auf Widerstand

Wer Ende der 60er bis Anfang der 90er Jahre im „Projektgebiet Neue Stadt Meckenheim-Merl“ ein Grundstück kaufte, wurde durch die Stadt verpflichtet, zur Luftreinhaltung nur mit Nachtspeicherheizungen zu heizen. Das beschäftigte den Stadtrat und den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in den letzten Sitzungen. Wie kam es dazu, dass diese 1996 aufgehobenen Vorschrift wieder Thema wurden?

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Entwässerungssatzung in Meckenheim

BfM berichtet über neuen Sachstand

Die meisten Meckenheimer Hauseigentümer kennen das leidige Thema Entwässerungssatzung. Die Landesregierung hatte nach vielen Protesten die Pflicht zur kostenintensiven Kanaldichtigkeitsprüfung aufgehoben. Nun war es seit Herbst 2013 Aufgabe der Stadt Meckenheim, die eigene Entwässerungssatzung entsprechend zu ändern. Das hatte die BfM im Stadtrat mehrfach angemahnt. Blick Aktuell berichtete in der Ausgabe 04/2015 vom 22. Januar 2015 („Chronologie der Untätigkeit).

Jetzt gibt es dazu einen neuen Sachstand. Die Stadtverwaltung hat in der Ratssitzung am 28. Januar „verbindlich“ zugesagt, dass der Entwurf der überarbeiteten Entwässerungssatzung dem Haupt- und Finanzausschuss am 4. März und am 18. März 2015 dem Stadtrat zur Billigung vorgelegt wird.

Pressemitteilung 04/2015 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)

Entwässerungssatzung: Weiter Rechtsunsicherheit für die Hausbesitzer

BfM: Chronologie der Untätigkeit

Die meisten Hausbesitzer erinnern sich noch an die Änderung des Landeswassergesetzes aus dem Jahre 2011. Darin wurden alle Hausbesitzer verpflichtet, ihre privaten Kanal-Hausanschlüsse zu überprüfen, unabhängig davon, ob Verdacht auf Undichtigkeit bestand oder nicht. Für Meckenheim waren diese landesrechtlichen Regelungen am 14.12.2011 in Form einer Änderung der Entwässerungssatzung umgesetzt worden. Darin wurden im § 17 die Pflichten der Hauseigentümer zur Kanaldichtheitsprüfung neu festgelegt. Ebenfalls wurden die Fristen für die Durchführung der Prüfungen für alle Meckenheimer Straßen verankert.

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Warten auf den Haushaltsentwurf 2015

BfM erinnert an die Fristen

Mit dem Jahresbeginn 2015 müsste es eigentlich einen in Kraft gesetzten Haushalt geben. So sieht es die Kommunalordnung vor und so ist es für eine ordnungsgemäße Arbeit der Stadtverwaltung erforderlich.

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Dank und Anerkennung für Dienst am Heiligen Abend

Bürger für Meckenheim (BfM) bedanken sich bei Mitarbeitern in sozialen Einrichtungen

Während die meisten Bürger am Heiligabend in der Familie Weihnachten feiern, gibt es doch Millionen Menschen, die an diesem Tage Dienst für die Allgemeinheit tun, so auch in verschiedenen Meckenheimer Institutionen. Bei Ihnen bedankte sich am Heiligabend eine Delegation der Bürger für Meckenheim (BfM), indem sie Präsentkörbe überreichte. Bereits am Tage vorher hatten BfM-Vorsitzender Dieter Ohm und Ratsmitglied Klaus-Jürgen Pusch die Sozialstation der Johanniter aufgesucht und einen Präsentkorb an die Leiterin Frau Junc-Jancic übergeben.

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Ausschuss behandelt Starkregenereignisse in Meckenheim

BfM begrüßt beschlossene Maßnahmen

Bei den in diesem Jahr aufgetretenen Starkregenereignissen konnte der Niederschlag nicht schnell genug versickern und das Wasser stand in vielen Meckenheimer Kellern bzw. Häusern. Die Kanalisation stößt im Moment bei Starkregenereignissen, wie sie Meckenheim erleben musste, an ihre hydraulischen Kapazitätsgrenzen. Es kommt deshalb darauf an, künftig das Oberflächenwasser ab- bzw. aufzufangen und der Kanalisation in besserer Weise zuzuleiten.

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Die Windräder und die Information der Meckenheimer Bürger

 Viele Bürger fühlen sich getäuscht 

„Windanlagen stoßen auf Kritik“ – so berichtete der Generalanzeiger über die Informationsveranstaltung der Stadt Meckenheim über die vorgesehene Konzentrationszone für Windräder an der Landstraße nach Rheinbach (Bebauungsplan 117a – Auf dem Höchst). „Es hagelte Kritik“, insbesondere von Bürgern, die in der nördlichen Stadterweiterung „Sonnenseite“ Häuser gebaut hatten. Der Hauptvorwurf richtete sich weniger gegen die Windräder an sich, sondern dagegen, dass man die Bürger bei der Freigabe des Baugebietes im April 2012 im Glauben gelassen habe, dass die Windräder mit einer Höhenbegrenzung von 50 Metern gebaut werden würden. Dass sie erst viel zu spät mit der Tatsache konfrontiert wurden, dass die Höhenbegrenzung jetzt auf 150 Meter angehoben würde, erregte den Zorn zahlreicher Betroffener.

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