Einzelfallsatzung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen

Keine Lex Hauptstraße - Gleiche Gebühren für alle Einwohner von Meckenheim

 

Mit dem Thema „Neugestaltung der Hauptstraße“ befassen sich Rat, Ausschüsse und Bürgerschaft nunmehr bereits seit mehreren Jahren und dies bewegt die Gemüter unverändert und unermüdlich. Im Jahre 2008 wurde der Ausbau der Altstadt von den etablierten Parteien mit viel Euphorie beschlossen.

Es folgten ein Architektenwettbewerb und die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes, um Landes-Fördergelder für diese Baumaßnahme zu erhalten. Die von der Verwaltung vorgelegten Informationen waren bisher stets die Grundlage der Beratungen und somit der anschließenden Beschlüsse. Diese Informationen haben sich als unvollständig und - aus welchen Gründen auch immer - systematisch dosiert erwiesen. Rat und Ausschüsse erhielten selbst für die jeweiligen Tagesentscheidungen nur unvollständige Informationen.

 

Nach 4 Jahren soll nun eine Entscheidung fallen. Rat und Verwaltung müssen feststellen, dass sich bei den Hauptbetroffenen massiver Widerstand formiert, weil sich insbesondere die Anwohner der Hauptstraße von der Verwaltung ungenügend informiert und eingebunden fühlen. Obwohl die Anlieger der Hauptstraße für das ausgewählte Konzept nach dem Kommunalabgabengesetz 40% bis zu 60% der Kosten zu tragen hätten, wurde von der Verwaltung über diesen für die Betroffenen doch eigentlich sehr bedeutsamen Sachverhalt erstmals in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08. Dezember 2011 (Tagespresse am 10.12.11) öffentlich informiert. Bis heute sieht sich die Verwaltung außer Stande, den Bürgerinnen und Bürgern auch nur annäherungsweise mitzuteilen, von welchem Gesamtkostenbetrag sich die Kostenbeteiligung errechnet, wie hoch sie für den einzelnen Anlieger ausfallen wird und wie hoch die solidarische Eigenbeteiligung der Stadt und damit der gesamten Bürgerschaft sein soll.

 

Dem Unmut der betroffenen Hauptstraßenanlieger und einer Interessengemeinschaft versucht nun die Verwaltung mit dem Beschluss einer Sondersatzung zu begegnen. Speziell für die Neugestaltung der Hauptstraße soll eine sogenannte Einzelfallsatzung zur Erhebung der Anliegerbeiträge vom Rat der Stadt Meckenheim erlassen werden. Eine solche Einzelfallsatzung ist in Ausnahmefällen rechtlich möglich. Sie kann einerseits eine Reduzierung der Anliegerbeiträge bewirken, andererseits aber auch als Erhöhung beschlossen werden, z. B. wenn den Anliegern durch die straßenbaulichen Maßnahmen besondere Vorteile entstehen. Der Hauptausschuss hat sich am 27.06.2012 gegen die Stimmen der BfM und FDP für die Einzelfallsatzung ausgesprochen und dem Rat empfohlen, durch diese Satzung die Anliegerbeiträge für die Hauptstraße auf 30% herabzusetzen. Diese Beruhigungspille für die Anwohner tritt als „Lex-Hauptstraße“ den Grundsatz „Gleiche Gebühren für alle Bürger“ mit Füßen. Die Anlieger der Hauptstraße werden damit zu Lasten und auf Kosten aller anderen Mitbürger begünstigt.

 

Eine solche grundsätzliche Entscheidung darf nicht auf der Grundlage unzureichender, nicht vorhandener oder undifferenzierter Informationen vorgenommen werden. Wenn man zustimmen wollte, müssten vorher die folgenden Fragen ausreichend beantwortet und die immer noch offenen projektbezogenen Sachverhalte geklärt werden:

 

  1. Ist eine Sonderabgabenregelung von nur 30% für die Hauptstraße gegenüber allen anderen Mitbürgern gerecht?
  2. Welche außergewöhnlichen Gründe gibt es dafür, die auch den Einwohnern von Altendorf-Ersdorf, Lüftelberg, Merl und der Neuen Mitte plausibel zu vermitteln wären und verständlich gemacht werden könnten, um eine deutliche Besserstellung der Anlieger der Hauptstraße zu rechtfertigen? Wie erklärt man das den Bürgern z.B. in Altendorf, wo die Anlieger der Hilberather Straße mit 40-60% zur Kasse gebeten werden?
  3. Kann die Stadt Meckenheim so großzügige Geschenke verteilen, wenn sie jedes Jahr immer mehr neue Schulden macht? Warum und für wen eigentlich?
  4. Warum werden die Hauptbetroffenen bisher eigentlich immer noch nicht ausreichend informiert?
  5. Warum wurden die berechtigten Interessen der gebührenpflichtigen Anlieger erstmals im Workshop vom 18. Juni 2012 in die bisherige Planung einbezogen?
  6. Werden ihre Interessen während der Bauphase zufriedenstellend berücksichtigt?
  7. Welche Haushaltsmittel kann die Stadt ohne Belastung der Anlieger einsetzen?
  8. Welche finanziellen Folgen ergeben sich für die Stadt, wenn keine Fördermittel fließen? Kann unter den oben genannten Unwägbarkeiten überhaupt ein „Blankoscheck“ als „Lex-Hauptstraße“ ausgestellt werden?
  9. Welche Rolle spielt die in diesem Jahr überraschend ins Gespräch gebrachte dringend erforderliche Kanalsanierung durch den Erftverband? Wurde der Erftverband nur verwaltungsseitig abgefragt, ob er im Zuge der Neugestaltung der Hauptstraße auch den Kanal erneuern möchte, oder ist die Standfestigkeit des Kanals tatsächlich so in Frage gestellt, dass sofort gehandelt werden muss? Bisher gibt es diesbezüglich für die Rats-und Ausschussmitglieder nur Informationen aus zweiter und dritter Hand. Warum gibt es hierzu keine Informationen von Vertretern des Erftverbandes aus erster Hand?
  10. Warum sollte man dem Vorschlag der Interessengemeinschaft der Anlieger nach einer möglichst einfachen und kostengünstigen Neugestaltung nicht folgen bzw. dies intensiver diskutieren? Warum sollte sich die Neugestaltung der Hauptstrasse nicht nach den Kosten richten und nicht wie bisher die Kosten nach der Neugestaltung?

Aufgrund der vielen noch offenen Fragen kann die BfM dieser „Lex-Hauptstraße“ nicht zustimmen. Da der Erftverband bei einer Kanalsanierung wenigstens den aktuellen Zustand der Hauptstraße wiederherstellen muss, bietet uns dieser Zufall die Möglichkeit und die Chance, eine solche Wiederherstellung in Absprache mit dem Erftverband in optisch angepasster und attraktiver Form kostengünstig vorzunehmen. Der Haushalt sieht für 2012 ohnehin Sanierungsmittel für die Hauptstraße in Höhe von 413.300 Euro vor. Diesen Betrag könnte die Stadt - ohne den Haushalt zusätzlich zu belasten - für die angestrebte optische und attraktivere Gestaltung der Hauptstraße einsetzen.

 

Ziel muss es sein, die Neugestaltung der Hauptstraße ohne zusätzliche finanzielle Belastung der Bürger und des Stadtsäckels zu erreichen.

 

Pressemitteilung 019/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)