Die BfM informiert über den Wahlausschuss

Der Rat der Stadt Meckenheim und die Ausschüsse

Der Rat der Stadt Meckenheim hat u.a. auch einen Wahlausschuss eingerichtet. Dieser wird vom Wahlleiter (1. Beigeordneter) einberufen, wenn in Meckenheim eine Bürgermeisterwahl oder eine Ratswahl stattgefunden hat.

Diesem Ausschuss obliegt in diesen Fällen nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung die Feststellung des Wahlergebnisses. Er prüft die Wahlunterlagen und ist u.a. berechtigt, rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vorzunehmen, im Übrigen ist er aber an deren Entscheidungen gebunden.

Bei einer Bürgermeisterwahl hat der Ausschuss festzustellen, welcher Bewerber die meisten Stimmen erhalten hat und damit in das Amt gewählt ist. Erreicht kein Bewerber eine absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl vorgeschrieben, nach der der Wahlausschuss wiederum tätig werden muss.

Bei einer Ratswahl hat der Ausschuss im Einzelnen festzustellen

  1. die Zahl der Wahlberechtigten,
  2. die Zahl der Wähler
  3. die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen
  4. die gewählten Bewerber
  5. die Zahl der insgesamt für die Parteien und Wählergruppen abgegebene Stimmen,
  6. wieviel Sitze den einzelnen Parteien und Wählergruppen zuzuteilen sind
  7. welche Bewerber aus den Reservelisten gewählt sind.