Die BfM informiert über den Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rat der Stadt Meckenheim und die Ausschüsse

Die Wählervereinigung Bürger für Meckenheim berichtet in loser Folge über die Arbeit des Rates der Stadt Meckenheim und insbesondere seiner Ausschüsse. Heute soll ein Blick auf den Rechnungsprüfungsausschuss geworfen werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist neben dem Haupt- sowie dem Finanzausschuss einer der drei kommunalen Pflichtausschüsse, also den Ausschüssen, die nach der Gemeindeordnung jede Kommunen bilden muss.

Er hat die Aufgabe, den Jahresabschluss eingehend zu prüfen und schafft damit die Voraussetzung, dass der Rat anschließend den Beschluss zur Jahresrechnung fassen und dem Bürgermeister für seine Haushaltsführung die Entlastung erteilen kann.

Die Gemeindeordnung schreibt verbindlich vor, dass der Bürgermeister den von ihm festgestellten vorläufigen Jahresabschluss bis zum 31. März des Folgejahres dem Rat vorlegt. Danach kann der Rechnungsprüfungsausschuss mit seiner Tätigkeit beginnen. Er bedient sich hierzu des eigenen Rechnungsprüfungsamtes, das in seinem Auftrag vorprüft und dem Ausschuss dann über das Ergebnis berichtet. Der Ausschuss selbst hat Einsicht- und Prüfungsrechte in alle das Haushaltsjahr betreffende Vorgänge. Dabei steht die Prüfung der Einhaltung aller gesetzlichen, insbesondere der haushaltsrechtlichen, Vorschriften im Mittelpunkt. Auch muss der Rechnungsprüfungsausschuss besonders darauf achten, dass die Jahresrechnung korrekt über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune Auskunft gibt.

An die Mitglieder des Ausschusses, dem ausschließlich Ratsmitglieder angehören dürfen, sind daher besondere fachliche Anforderungen gestellt. Sie müssen ein Verständnis für betriebswirtschaftliche Fragen haben und benötigen insbesondere umfassende Kenntnisse über das neue Haushaltsrecht (Neues Kommunales Finanzmanagement – NKF), da in diesem das Jahresergebnis nicht aufgrund der Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben – also der Geldbewegungen -, sondern nach dem sogenannten „Ergebnishaushalt“ festgestellt wird. Dieser Ergebnishaushalt umfasst eine Vielzahl „zahlungsunwirksamer“, aber für das Vermögen der Stadt wichtige Haushaltsposten, wie z.B. Abschreibungen und Pensionsrückstellungen, für die keine tatsächlichen Zahlungen geleistet werden.

Mit dieser schwierigen Systematik müssen sich die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auskennen, damit sie dann sachgerecht dem Rat auch über die tatsächliche finanzielle Lage der Kommune berichten können.