Die BfM informiert über den Jugendhilfeausschuss

Der Rat der Stadt Meckenheim und die Ausschüsse

In Deutschland sind die Träger der Jugendhilfe die Städte und Gemeinden. Die Jugendhilfe umfasst folgende Hauptaufgaben:

  • Jugendhilfeeinrichtungen
  • Hilfe zur Erziehung
  • Förderung und Anerkennung freier Jugendhilfeträger
  • Kindertageseinrichtungen und Familienzentren
  • Vorschläge für Jugendschöffen.

Städte und Gemeinde ab einer Einwohnerzahl von 25.000 Einwohnern dürfen diese Aufgaben selbst wahrnehmen. Für alle anderen Kommunen führt der Kreis diese Aufgaben durch sein Kreisjugendamt durch. Die Stadt Meckenheim hat seit dem Jahre 2005 ein eigenes Ju-gendamt.

Der Jugendhilfeausschuss ist kein Ratsausschuss, den der Rat nach der Gemeindeordnung bildet, er wird vielmehr aufgrund des Jugendhilfegesetzes gebildet. Er ist demzufolge ein Teil des Jugendamtes und hat umfangreiche Entscheidungsbefugnisse.

So entscheidet er über die Jugendhilfeplanung, den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreu-ung, die Spielplatzplanung, die Förderung der freien Jugendhilfe, und die Errichtung von Familienzentren und neuen Kindertagesstätten.

Die besondere Stellung des Jugendhilfeausschusses kommt auch durch seine Besetzung zum Ausdruck. Anders als bei den Ratsausschüssen, in denen jedes Ratsmitglied einer Fraktion berechtigt ist, ein Ausschussmitglied der gleichen Fraktion zu vertreten, gibt es hier nur jeweils einen persönlichen Vertreter.

Ein weiterer, sehr entscheidender Unterschied, ist, dass dieser Ausschuss weitere Mitglieder hat, die nicht dem Rat angehören bzw. nicht von den politischen Parteien und Wählerverei-nigungen gestellt werden. Aufgrund des weiten Aufgabenspektrums des Jugendamtes hat es der Gesetzgeber für notwendig gehalten, möglichst viele Institutionen, die in der Jugendarbeit tätig sind, hier zu beteiligen.

So gehören dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Meckenheim Vertreter der Kirchen, der Caritas, des Malteser Hilfsdienstes, der Arbeiterwohlfahrt, des Jugendrates der Stadt Meckenheim, der Polizei, des Landgerichts Bonn sowie der Bundesagentur für Arbeit an.

Deren Sachverstand soll die politische Arbeit der in diesen Ausschuss vom Rat gewählten Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger unterstützen.