Der Meckenheimer Haushaltsplan 2012 - kommunale Kassenkredite

Was sind eigentlich „kommunale Kassenkredite“?

Die in unserem Beitrag zum kommunalen Vermögen bereits erwähnten Kassenkredite wollen wir heute etwas genauer beleuchten. Wie den Medien zu entnehmen ist, haben alle Kommunen in der Bundesrepublik derzeit über 40 Milliarden EURO an Kassenkrediten angehäuft. Davon entfallen allein auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gut 20 Milliarden EURO. Das sind 20 Milliarden Euro Schulden. Ein Grund, sich dieses Themas einmal sachlich anzunehmen.

Mit jeder Haushaltssatzung beschließt der Rat einer Kommune auch den Höchstbetrag für die Aufnahme der Kassenkredite. Das entspricht in etwa der Vereinbarung einer Privatperson mit ihrer Bank, in welcher Höhe sie das eigene Girokonto überziehen darf.

Sowohl die Inanspruchnahme der Kassenkredite durch eine Kommune als auch die Kontoüberziehung einer Privatperson sollten ausschließlich dem Zweck dienen, kurzfristig entstehende Zahlungsverpflichtungen zu überbrücken. Für eine dauerhafte Finanzierung der laufenden Verwaltungskosten bei einer Kommune oder des laufenden Lebensunterhalts eines Privathaushaltes ist diese Art von Krediten weder vorgesehen, noch geeignet.

Kassenkredite sind auch keine Investitionskredite, wie z.B. ein Hypothekendarlehen. Während einer Hypothek eine Sicherheit, also ein echter, notfalls auch die Schuld ausgleichender Wert gegenüber steht und mit dem Abschluss einer Hypothek langfristige Zinsen sowie eine Tilgung vereinbart werden, gilt dieses für Kassenkredite nicht. Sie bergen für die Zukunft erhebliche Risiken, denn es ist nicht vorhersehbar, ob und wann es zu einer Tilgung kommen kann und wird.

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Meckenheim weist mit Stand 1.1.2009 noch einen in Geld vorhandenen Kassenbestand in Höhe von fast 11.346.000 EURO aus. Deshalb musste die Verwaltung bis dahin auch nicht auf Kassenkredite zugreifen. Für das laufende Verwaltungsgeschäft war immer genügend Geld auf den Konten vorhanden. Doch das änderte sich im Laufe der folgenden Jahre, weil dieses Geld in der Zwischenzeit nach und nach verbraucht wurde.

Heute muss die Zahlungsfähigkeit der Stadt durch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten sichergestellt werden. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 sieht hierzu einen Überziehungsrahmen in Höhe von 20 Mio. EURO vor. Anderen Kommunen ergeht es ähnlich. Der Bund der Steuerzahler hat diese Tendenz mit seiner Schrift 108 aus dem Juni 2011 auf den Punkt gebracht. Dort heißt es:

„Kassenkredite sind eigentlich kurzfristige Kredite, die der Überbrückung von Einnahmen- und Ausgabenschwankungen dienen sollen. Tatsächlich werden Kassenkredite aber entgegen ihrer kommunalrechtlichen Bestimmung zur fortlaufenden Ausgabenfinanzierung verwendet und damit zweckentfremdet. Als Folge sind die Bestände der kommunalen Kassenkredite nahezu explodiert. Mittlerweile haben sich gigantische Sockel aufgetürmt, die nur schwer wieder abgebaut werden können“.

Die hier beschriebene Problematik der kommunalen Kassenkredite lässt sich, auf private Haushalte übertragen, so darstellen: der laufende Lebensunterhalt für Miete, Essen und Kleidung wird durch fortwährende und immer weiter ansteigende Kontenüberziehungen bestritten.

In den Kommunen sollte dieser rein konsumtiven Verschuldung viel mehr kritische Aufmerksamkeit durch die Ratsmitglieder geschenkt werden. Leider ist dieses allzu oft nicht der Fall, so dass es erst die späteren Generationen sein werden, die die Folgen der allzu leicht aufgenommenen Kassenkredite ausbaden müssen.

Der frühere Wirtschaftsminister und Bundeskanzler Ludwig Erhard hat bereits 1963 zur Frage der Verantwortung für das Auftürmen von Schulden zu Lasten der kommenden Generationen gesagt:

„Unser Tun dient nicht nur der Stunde, dem Tag oder diesem Jahr. Wir haben die Pflicht, in Generationen zu denken.“

Dieses Zitat Ludwig Erhards trifft eines der Kernprobleme der gegenwärtigen Kommunalpolitik. Viele Kommunen geben stetig und wissend mehr Geld aus als sie einnehmen können mit der Folge einer hohen Verschuldung. Die Lasten der heutigen Generation werden damit auf die zukünftige übertragen.

Da stellt sich einmal mehr die Frage der „intergenerativen Gerechtigkeit“, der wir unseren nächsten Beitrag widmen wollen.

Pressemitteilung 010/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)