Zum Wohle der Stadt – zur Belastung der Bürger

Rücklagen im kommunalen Finanzmanagement– Geld oder Buchungstrick?

Gemeinhin sagt man, jeder private Haushalt solle etwa zwei Monatseinkommen als Rücklage auf dem Sparkonto haben, um im Notfall auf dieses dort vorhandene Geld zurückgreifen zu können.

Das in NRW für die Haushalte aller Kommunen verbindliche „Neue kommunale Finanzmanagement (NKF)“ kennt auch so etwas wie Rücklagen, nämlich die „Ausgleichsrücklage“ und die „Allgemeine Rücklage“. Was versteht man darunter und welche Rolle spielen die „Rücklagen“ beim Abgleiten einer Kommune in die Haushaltssicherung?

Trotz jährlicher Millionen-Defizite galt der Meckenheimer Haushalt in den vergangenen Jahren offiziell immer als „ausgeglichen“. Wie das?

Anfangs hieß es, dass der jährliche Fehlbetrag durch Rückgriff auf die „Ausgleichsrücklage“ gedeckt wurde.

Die „Ausgleichsrücklage“ wurde im Jahre 2009 in der Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen einmalig festgelegt. Das waren rund 11,9 Millionen EURO. Tatsächlich war dieser Betrag nur eine rechnerische fiktive Größe, denn echtes Geld auf einem Konto war damit nicht verbunden. Trotzdem durften die Defizite im städtischen Haushalt bis zu dieser Höhe rechnerisch „ausgeglichen“ werden (§ 75 der Gemeindeordnung).

Die „Allgemeine Rücklage“ musste in Anspruch genommen werden, nachdem die „Ausgleichsrücklage“ verbraucht war.

Unter der „Allgemeinen Rücklage“ versteht man – vereinfachend gesagt – das Vermögen der Stadt abzüglich ihrer Schulden. Das Vermögen der Stadt wurde einstmals in der NKF-Eröffnungsbilanz nach unterschiedlichen Kriterien errechnet und mit einem Gesamtwert in Höhe von 91.511.609 Euro festgelegt.

Zum Vermögen der Stadt zählen z.B. die Straßen, Wege und Plätze, die Schulen, die Feuerwehr und vieles mehr. Diese Dinge sind für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unabdingbar. Man kann sie nicht „in Zahlung geben“. Folglich gibt es daraus auch keinen Gelderlös, mit dem man Schulden begleichen könnte.

Allerdings erlaubt der Gesetzgeber, dass das Vermögen buchungstechnisch zum „Haushaltsausgleich“ genutzt werden kann und zwar so, dass jährlich nicht mehr als ein Zwanzigstel aus dem Vermögen (= Allgemeine Rücklage) entnommen und dem Haushalt als „Einnahme“ zugeführt werden darf.

Eigentlich ist das ein – gesetzlich sanktionierter – galanter Buchungstrick, denn tatsächlich muss sich die Kommune das fehlende Geld über Kredite beschaffen.

Wer also regelmäßig über seine Verhältnisse lebt und mehr Ausgaben als Einnahmen hat und Jahr für Jahr Teile des städtischen Vermögens verzehrt, gerät zwangsläufig auf die Rutschbahn und endet früher oder später in der Haushaltssicherung.

Der Meckenheimer Bürgermeister hat alle seine Haushaltsreden der Jahre 2009 bis 2015 damit abgeschlossen, dass es gelungen sei, den Haushalt mit einer unter 5 Prozent liegenden Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage „auszugleichen“ und somit die Haushaltssicherung zu vermeiden.

Nach neuester Haushaltsprognose soll das städtische Vermögen in den Jahren 2016 und 2017 um 11,2 Prozent und 13,2 Prozent, in den Jahren 2018 und 2019 um 8,7 und 10,2 Prozent verbraucht werden. Zusammen bedeutet dieses, dass die Haushaltsdefizite in den nächsten vier Jahren durch Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe insgesamt von 24,8 Millionen Euro „ausgeglichen“ werden sollen. Das verlangt nach einem Haushaltssicherungskonzept.

Das kann für alle sehr teuer werden. Denn die Verwaltung wird bei ihren Ausgaben auf viele Standards verzichten, abspecken und Ausgaben vermindern müssen. Erst dann wird sie nicht umhin kommen, dem Bürger zu offenbaren, auf welche Kostenerhöhungen er sich in Zukunft einstellen muss. Eine Rücklagen-orientierte Haushaltsgestaltung, die jahrelang den Anschein erweckte, dem Wohle der Stadt dienen zu wollen, gerät nun zur finanziellen Belastung für die Bürger.

Zum Meckenheimer Vermögen und zur Haushaltssicherung sind weitere Informationen auf der Homepage der BfM verfügbar.

Pressemitteilung 04/2016 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)