Vor zwei Jahren: Landrat Kühns Rhenag-Deal platzte

BfM erinnert: Desaster mit Rhenag-Anteilen konnte verhindert werden

„Es ist noch immer gutgegangen“ sagt der Artikel 3 des Rheinischen Grundgesetzes. Das traf auch zu, als am 9. Oktober 2013 ein Ansinnen des Landrats im Meckenheimer Stadtrat abgelehnt wurde. Die BfM hatte sich im Vorfeld dieser Sitzung gegen dieses Ansinnen gestellt. Es gelang - mit den Stimmen anderer Fraktionen - gegen die Stimmen des Bürgermeisters und der CDU, ein absehbares Desaster zu verhindern.

Worum ging es? Der Rhein-Sieg-Kreis hatte einen kühnen Plan. Er wollte Anteile der RWE-Tochter Rhenag erwerben. Dazu sollten 79,5 Mio. € Schulden aufgenommen werden. In der Presse wurde das wie folgt beschrieben: „Richtig was für die Umwelt tun, die Energiewende vor Ort mitgestalten und gleichzeitig durch eine Investition in die Rhenag, die Rheinische Energie Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln und eigenem Kunden und Dienstleistungszentrum in Siegburg, das Vermögen des Kreises mehren! Und außerdem die drückende Kreisumlage für die 19 finanziell gebeutelten Kommunen im Kreis senken! Das klingt wie ein Traum.“

Der Landrat schickte den Kreiskämmerer durch die Stadträte der Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis, um für die Vorzüge dieses Plans zu werben. Doch in der Mehrzahl der Gemeinden wie auch bei der BfM wurden die Begründungen mehr als allgemeine Floskeln angesehen, die nicht überzeugten. Kritisch hinterfragt jedoch wurden die Laufzeit des vorgesehen Kredits mit nicht absehbaren Zinskonditionen, die bekannten Kursrisiken und die unsicheren Erträge. Auf die alte Börsenregel, dass man nicht Wertpapiere mit Schulden finanziert, wurde hingewiesen. Und dass man nicht mit Steuergeldern Börsenspekulationen betreibt, dürfte eigentlich zum Allgemeingut der Finanzpolitik gehören.

Wie richtig diese Bedenken waren, zeigte sich kurze Zeit später. Der Kreis musste auf Grund der Kursverluste für die von ihm gehaltenen RWE-Aktien eine Sonderabschreibung von rund 80 Millionen € vornehmen. Das blieb dem Kreis und den ihn tragenden Gemeinden im Fall der Rhenag-Anteile erspart. Zum Glück hatten nicht alle Kommunalpolitiker die Pläne des Kreises abgenickt, sondern auf den Prüfstand gestellt. Es ist noch einmal gut gegangen.

Pressemitteilung 21/2015 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)