Neues zur Kanaldichtheitsprüfung

Erstellt: Dienstag, 12. November 2013 22:21

Initiative der BfM zur Entlastung der Hauseigentümer

Die vieldiskutierte Kanaldichtheitsprüfung soll Gegenstand der Ratssitzung am 11. Dezember werden. Das hat die Fraktion der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) dem Bürgermeister vorgeschlagen.

Ziel ist es, die Entwässerungssatzung der Stadt Meckenheim zu ändern. Die derzeit noch gültige Fassung der Entwässerungssatzung war auf Grund des Wassergesetzes des Landes NRW im Dezember 2011 entstanden. Darin wurden die Hauseigentümer in Meckenheim verpflichtet, die Kanalanschlüsse ihrer Häuser und Grundstücke auf eigene Kosten überprüfen zu lassen. Auch wurden hierzu die Fristen festgelegt.

Aufgrund massiver Kritik aus der Bevölkerung hat der Landtag am 27.2.2013 das Gesetz geändert und neue Regelungen für die Dichtheitsprüfung getroffen. In der hierzu am 17.10.2013 vom Landtag beschlossenen Durchführungsverordnung wurden die näheren Einzelheiten für die praktische Umsetzung festgelegt.

Nunmehr gilt, dass jede Kommune durch Satzung eigenverantwortlich festlegen kann, ob private Hausanschlüsse generell einer Untersuchung unterzogen werden müssen oder ob auf hierauf verzichtet wird. Lediglich für Hausanschlüsse für die vor dem Jahr 1965 errichteten Häuser in Wasserschutzgebieten gilt diese Wahlfreiheit nicht.

Die Beibehaltung der in der o.g. Entwässerungssatzung festgelegten Pflichten der Hauseigentümer zur Kanaldichtheitsprüfung in Meckenheim würde nach Auffassung der BfM für alle Hauseigentümer zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden finanziellen Belastung führen. Überdies erfolgte die Modifizierung des Landeswassergesetzes auch, um dem Vorwurf zu begegnen, man wolle alle Hausbesitzer unter den Generalverdacht nicht intakter Hausanschlüsse stellen.

Bereits in der Ratssitzung im März 2013 hatte die BfM diese Änderung der Entwässerungssatzung zur Entlastung der Bürger beantragt. Auf den Einwand der Verwaltung hin, dass vor einem Beschluss zur Satzungsänderung erst noch die vom Land angekündigte Durchführungsverordnung abgewartet werden solle, wurde damals noch kein Beschluss gefasst.

Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger tritt die BfM abermals und mit Nachdruck dafür ein, die Entwässerungssatzung dahingehend zu ändern, dass die in der noch gültigen Fassung der Entwässerungssatzung enthaltenen Pflichten und Fristen der privaten Haus- und Grundstückseigentümer zu einer Kanaldichtheitsprüfung ersatzlos aufgehoben werden.

Pressemitteilung 32/2013 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)