Die Windräder sind beschlossen

Erstellt: Dienstag, 10. November 2015 22:07

BfM begründet Ablehnung

25 Stimmen für die Windräder zwischen Rheinbach und Meckenheim, 8 Stimmen dagegen. Der Bebauungsplan 117a „Auf dem Höchst“ tritt in Kraft. Die Meckenheimer Bürger müssen jetzt damit rechnen, dass in Kürze mit den Bauarbeiten von 150 Meter hohen Windrädern begonnen wird. Viele Argumente von Politik, Bürgern und Behörden sind dazu ausgetauscht worden, die sich in rund 1500 Seiten Papier niederschlugen. Die BfM hat mit ihren 7 Stimmen gegen den Bebauungsplan gestimmt.

Die BfM hat die wesentlichsten Argumente für die Windräder abgewogen. Sie ist grundsätzlich für Windkraftanlagen – aber nicht in der Nähe von Wohngebieten. So hat NRW in seinen rekultivierten Braunkohlengebieten noch genügend Platz für große Windparks, die zudem auf den Höhen der Abraumhalden weitaus bessere Windverhältnisse vorfinden als in der windschwachen Senke zwischen Meckenheim und Rheinbach. Auf diese Alternative hatte Reinhard Diefenbach (BfM) bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hingewiesen.

Wichtigster Gesichtspunkt war für die BfM die Gesundheit der Bürger. Sie stellte fest, dass die jüngeren Erkenntnisse zur Gefährdung durch Infraschall nicht berücksichtigt wurden. Infraschall, das ist die Tonentwicklung im Frequenzbereich unter 20 Herz, die das Ohr nicht mehr hört, der Körper aber sehr wohl noch über größere Entfernungen spürt. Das Bundesamt für Umwelt hat die Wirkungen wie folgt dargestellt: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen.“

Da die Abstände der Windräder zur Wohnbebauung – ab 750 Metern – viel zu gering sind, muss befürchtet werden, dass Bürger in weiten Teilen der Stadt betroffen sind.

Die gewollte Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen der bundesweiten Energiewende und die Vorgaben des Landes NRW für die Ausweisung von Konzentrationszonen sind wesentliche Rahmenbedingungen. Diese können jedoch nicht den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag des Staates aus Art. 2 des Grundgesetzes für die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen aushebeln.

Ausführliche interne Diskussionen veranlassten alle 7 Ratsmitglieder der BfM, den Bebauungsplan abzulehnen. Solche Ablehnungen kommen nicht oft vor. Seit Beginn dieser Ratsperiode hat die BfM bei 97 zur Abstimmung stehenden Beschlüssen des Rates 86mal mit „Ja“, einmal mehrheitlich mit „Ja“ und nur zehnmal mit „Nein“ votiert. Die Abstimmungen mit „Nein“ bezogen sich zumeist auf die zentralen Fragen der Haushaltsführung.

Die Entscheidung fällten alle Mitglieder aus Überzeugung und freien Stücken; bei der BfM gibt es – anders als bei anderen Ratsfraktionen – keinen Fraktionszwang.

In einem weiteren Punkt unterscheidet sich die BfM von den meisten anderen Fraktionen. Als lokale Wählervereinigung orientiert sie sich ausschließlich an den Interessen der Meckenheimer Bürger. Sie braucht keine Rücksicht auf Rot-Grüne Landespolitik oder Schwarz-Rote Bundespolitik zu nehmen, deren Einflüsse bis in den Stadtrat hinein zu spüren sind. Die BfM-Ratsmitglieder sind unabhängig und frei in ihren Entscheidungen.

Dass das nicht bei allen Fraktionen so ist, zeigte das Abstimmungsverhalten zum o.g. Bebauungsplan. Die Abstimmung fand auf Antrag eines Stadtratsmitgliedes geheim statt. Zwei Ratsherren nahmen wegen Befangenheit nicht teil, ein unbekanntes Ratsmitglied stimmte wie die BfM gegen den Bebauungsplan. Drei Stadtratsmitglieder waren gar nicht zur Sitzung erschienen.

Die BfM wird sich auch weiterhin an den Bürgerinteressen und am Gesamtwohl Meckenheims orientieren und ihr Abstimmungsverhalten von Fall zu Fall sorgfältig abwägen.

Pressemitteilung 26/2015 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)