Ratsbeschluss für neuen Spielplatz erforderlich!

BfM und FDP legen Einspruch gegen Ausschussentscheidung ein

 

Am 13.12.2011 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Meckenheim beschlossen, einen Spielplatz in der Henry-Dunant-Straße neu zu errichten und nicht den in der Nähe liegenden vorhandenen Spielplatz Nußstraße auszubauen. Vorausgegangen waren lange kommunalpolitische Auseinandersetzungen, zuletzt mit einer Befragung der Anwohner in den relevanten Wohnquartieren, wobei sich von 380 Befragten 360 Anwohner für die Nußstraße und 20 für die Henry-Dunant-Straße aussprachen.

 

Die zwei Ausschussmitglieder der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) und das Ausschussmitglied der FDP haben von der in der Gemeindeordnung vorgesehenen Möglichkeit des Einspruchs Gebrauch gemacht. Das bedeutet, dass die endgültige Entscheidung im Rat in seiner Sitzung am 1. Februar gefällt wird. Was ist der Grund für den Einspruch?

 

Der Jugendhilfeausschuss kann nur ausgabenwirksame Beschlüsse im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Gelder fassen. So ist es in der Zuständigkeitsordnung festgelegt. Für die Jahre 2012 und 2013, in der die Realisierung des Spielplatzes aber anfiele, gibt es noch keinen vom Rat bewilligten Haushalt. Voraussetzung für den im Jugendhilfeausschuss gefassten Umsetzungsbeschluss wäre aber eine vom Rat mit dem Haushalt 2011 beschlossene haushaltsrechtliche „Verpflichtungsermächtigung“ gewesen, die den Ausschuss berechtigt hätte, zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre einen auch finanziell verpflichtenden Beschluss zu fassen. Diese Ermächtigung gab es jedoch nicht. In der Verwaltungsvorlage zur Ausschusssitzung wurde suggeriert, die Gelder seien vorhanden. In Wahrheit sind sie allenfalls verwaltungsintern angemeldet. Rechtskraft haben sie erst, wenn der Haushalt vom Rat verabschiedet ist. Dem Jugendhilfeausschuss gehören verschiedene Personen bzw. Institutionen an, die nicht dem Rat angehören, z.B. Pfadfinder, Malteser und die Caritas. Diese werden als Ratgeber in Jugendhilfeangelegenheiten benötigt, sie haben aber keine Befugnis, endgültige Entscheidungen über Haushaltsmittel und damit über das Geld des Steuerzahlers zu treffen. Das bleibt nun einmal in allen demokratischen Systemen den gewählten Volksvertretern und damit dem Stadtrat selbst vorbehalten. Daher hat der Ausschuss lediglich das Recht, „an den Rat Anträge zu stellen“. Im Übrigen sind in der Zuständigkeitsordnung keine Kompetenzen für Spielplatzfragen enthalten. Angesichts dieser Rechtslage hätte der Bürgermeister von Amts wegen den Beschluss beanstanden müssen, was allerdings bisher nicht geschehen ist.

 

Ein rechtsfehlerhaft zustande gekommener Beschluss bietet jedwede Möglichkeit, juristisch gegen ihn vorzugehen. Das könnte zu weit größeren Verzögerungen beim Bau eines Spielplatzes in der Henry-Dunant-Straße führen, als sie jetzt bereits feststehen: Übertragung des Grundstücks an die Stadt, Aufstellen und Offenlegen eines Bebauungsplans, mögliche Einsprüche und Klagen, Ausschreibung usw. Beschlüsse von tatsächlich entscheidungsbefugten Ausschüssen sowie des Rates müssen rechtlich einwandfrei und damit unangreifbar sein. Nur dann können sie zum Wohle der Stadt auch zügig umgesetzt werden. Wenn aber, wie hier geschehen, ein Beschluss gefasst wird, der gleich in verschiedenen Punkten geltendes Recht verletzt, muss es erlaubt sein, durch einen – vom Gesetzgeber dafür vorgesehenen, und in diesem Falle auch erfolgten – Einspruch ein ordnungsgemäßes Verfahren wieder herzustellen. In Kenntnis und Wahrung ihrer Verantwortung für ein rechtlich einwandfreies Verfahren haben die Ausschussmitglieder der BfM sowie der FDP ihren nunmehr vom Rat zu bewertenden Einspruch gegen den Beschluss des Jugendhilfeausschusses eingelegt.

 

Die sechs Wochen Verzug von der Ausschuss- bis zur Ratsentscheidung sind in diesem Sinne mehr als gut investiert.

 

Im Übrigen sind die BfM der festen Auffassung, dass Spielplätze einen großen Teil der Attraktivität unserer Stadt ausmachen. Daher wäre das Thema besser beim Ausschuss für Stadtentwicklung aufgehoben.

 

Pressemitteilung 02/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)