Neue finanzielle Belastungen für Meckenheim?

BfM-Resolutionsentwurf zum „Umlagengenehmigungsgesetz in NRW“

 

Zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Stadt Meckenheim am 5. September 2012 hat die Fraktion der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim bereits jetzt den Entwurf einer Resolution des Rates eingebracht. Das Stichwort dazu lautet: Entwurf zu einem Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagengenehmigungsgesetz – UmlGenehmG).

 

Worum geht es dabei?

 

Dieses Gesetz soll den Kreisen eine zusätzliche Möglichkeit geben, sich zu Lasten der Kommunen zu refinanzieren, wenn der Jahresabschluss beim Kreis eine Überschuldung ausweist. Genauso soll dieses Gesetz den Landschaftsverbänden die Möglichkeit geben, sich zu Lasten der Kreise neue Haushaltsmittel zu beschaffen, die sich dann wiederum bei den Gemeinden dieses Geld zurückholen. Für die Kommunen – die unterste Stufe in der Verwaltungshierarchie – bleibt dann nur die Möglichkeit, den Schuldenstand weiter zu erhöhen, oder sich in irgendeiner Form beim Bürger oder beim Gewerbe über Steuern oder durch Gebühren und Abgaben erhöhte Einnahmen zu verschaffen.

 

Hier soll neben der bereits existierenden Kreisumlage, die die Gemeinden an den Kreis zu errichten haben, ein neues paralleles Finanzierungssystem zu Lasten der Kommunen entstehen. Das könnte für den Rhein-Sieg-Kreis am Beispiel des Haushaltsjahres 2012 bedeuten, dass die 19 Kommunen neben der Kreisumlage an den Kreis zusammen bis zu 93 Millionen € zu entrichten hätten und darüber hinaus bis 2015 für den Landschaftsverband weitere fast 189 Millionen €. Wie viel davon würde die Stadt Meckenheim zu tragen haben?

 

Die Auswirkungen für die hochverschuldeten Kommunen liegen auf der Hand. Bereits jetzt haben die Kommunen in NRW 22 Milliarden Schulden für Überziehungskredite angehäuft, neben den 35 Milliarden € für investive Kredite.

 

Die BfM ist der Ansicht, dass diese Gesetzesänderung die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Kommunen völlig außer Acht lässt und nicht berücksichtigt, dass für die Erfüllung derartiger Zusatzforderungen weitere Überziehungskredite aufzunehmen sind. Mit ihrem Resolutionsentwurf will die Wählervereinigung erreichen, dass der Gesetzesentwurf, der von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP im Landtag eingebracht worden ist, ersatzlos verworfen wird.

 

Hierzu sagt der Fraktionsvorsitzende Johannes Steger: „Wenn das Ziel einer Konsolidierung des Meckenheimer Haushalts kein leeres Versprechen sein soll, muss auch die Stadt Meckenheim ein vitales Interesse daran haben, die mit der Vorlage des Umlagengenehmigungsgesetzes vorgesehenen Einfügungen des neuen § 56 c in die Gemeindeordnung sowie des neuen § 23 c in die Landschaftsverbandsordnung aus dem Gesetzesentwurf ersatzlos zu streichen.“

 

Pressemitteilung 023/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)